Sachgebiet 22 - Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte

Kostenprüfung bei Zuwendungen
Gewerbliche Firmen erhalten für innovative Vorhaben Zuwendungen (Subventionen) der öffentlichen Hand mit der Auflage, die angemessenen Kosten des Vorhabens gegebenenfalls nachzuweisen. Wir prüfen als Gutachter die abgerechneten Kosten für die vergebenen staatlichen Gelder in Amtshilfe u.a. nach kostenrechnerischen Kriterien.

Kunden
Zuwendungsgeber z.B.: Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Zuwendungsnehmer
(Firmen mit Sitz des Rechnungswesens in Oberbayern)
z.B.: BMW AG, Siemens AG, MAN Truck & Bus AG,
ATOS Information Technology GmbH, Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbh, Infineon Technologies AG, Audi AG, Condat Projekt GmbH, ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH, MBDA Deutschland GmbH, HxGN Safety & Infrastructure GmbH, Airbus Defence and Space GmbH, Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Wacker Chemie AG, Siltronic AG, Linde AG, Existenzgründer


Preisprüfung öffentlicher Aufträge
Öffentliche Aufträge unterliegen dem hoheitlich geltenden Preisrecht.
Für im Regierungsbezirk Oberbayern ansässige Unternehmen ist die Preisüberwachungsstelle (PÜ) München die zuständige Behörde, welcher der Auftragnehmer auf Verlangen die Zulässigkeit des Preises im Rahmen eines Preisaufsichtsverfahrens für öffentliche Aufträge nach § 9 der VO PR Nr. 30/53 nachweisen muss.
Die PÜ hat dabei die Aufgabe, durch neutrale Gutachten nach preisrechtlichen Vorschriften „gerechte“ Preise zu ermitteln. Das Preisrecht ist stark marktwirtschaftlich bzw. betriebswirtschaftlich (Kostenrechnung) geprägt. Das Prüfungsergebnis findet i.d.R. in einem preisrechtlichen Gutachten seinen Niederschlag.

Notwendigkeit: Bei nicht durch öffentliche Ausschreibungen erteilten Aufträgen soll mithilfe des öffentlichen Preisrechtes und durch neutrale Regelungen ein einseitiger Machtmissbrauch verhindert und der Preisstand gewahrt werden.

Kunden
Auftraggeber z.B.: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Bundesstelle für Fernmeldestatistik, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Landeshauptstadt München, Bundesamt für den Zivildienst, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bundesamt für Strahlenschutz
Auftragnehmer
(Firmen mit Sitz des Rechnungswesens in Oberbayern)
z.B.: BMW AG, Siemens AG, MAN Truck & Bus AG,
ATOS Information Technology GmbH, Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbh, Infineon Technologies AG, Audi AG, Condat Projekt GmbH, ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH, MBDA Deutschland GmbH, HxGN Safety & Infrastructure GmbH, Airbus Defence and Space GmbH, Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Wacker Chemie AG, Siltronic AG, Linde AG, Existenzgründer


Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte
Die Regierung von Oberbayern ist im Hinblick auf die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unterstützende Behörde der Regulierungskammer des Freistaates Bayern und wird für diese im Rahmen eines organisationsrechtlichen Mandates tätig. Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich insbesondere auf die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeiten bei den zu regulierenden Netzbetreibern und die Vorbereitung der durch die Regulierungskammer zu treffenden Entscheidungen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der zentralen Internetseite der Regulierungskammer des Freistaates Bayern.


Rechts- und Fachaufsicht beim Vollzug der Vorschriften der Preisangabenverordnung
Durch die Preisangabenverordnung wird der Wettbewerb intensiviert, dem Verbraucher wird beim Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ein Preisvergleich erleichtert. Die Position des Verbrauchers wird dadurch gestärkt und der Preisauftrieb gedämpft.
Die Regierung von Oberbayern ist auf diesem Gebiet die Fachaufsichtsbehörde der Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern.

Aufgabengebiete

Vorrangig:

  • Wir führen preisrechtliche Prüfungen öffentlicher Aufträge und Kostenprüfungen bei Zuwendungen durch.
  • Wir sind für die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 EnWG im Rahmen eines organisationsrechtlichen Mandats als unterstützende Behörde für die Regulierungskammer unter deren alleiniger Fachaufsicht tätig.

Nachrangig:

  • Wir nehmen die Rechts- und Fachaufsicht beim Vollzug der Vorschriften der Preisangabenverordnung wahr.

Wir sind ein Team mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung und arbeiten überwiegend im Außendienst.

Aufgaben im Einzelnen

  1. Preisprüfung öffentlicher Aufträge
  2. Kostenprüfung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und Forschungsinstitute
  3. Unterstützung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern bei der Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten
  4. Rechts- und Fachaufsicht beim Vollzug der Vorschriften über Preisangaben (PAngV)
  5. Betriebswirtschaftliche Gutachten für andere Sachgebiete der Regierung