Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

Approbationen bei inländischen Abschlüssen:
Zuständig ist das Sachgebiet 55.3.
Kontakt: +49 (0)89 2176-1203
Telefonische Sprechzeit: Mittwoch, 9:00 Uhr - 11 Uhr
E-Mail: 

Approbationen bei ausländischen Abschlüssen:
Seit 01.07.2025 ist das Sachgebiet 55.3 nicht mehr für Anerkennungsverfahren von Approbationsberufen mit ausländischen Abschlüssen aus der EU oder aus Drittstaaten zuständig. Aufgrund einer bayernweiten Zentralisierung liegt die Zuständigkeit nun bei der an der Regierung von Oberbayern eingerichteten
ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern.
Kontakt: +49 (0)89 2176-2634
Telefonische Sprechzeiten: Montag - Freitag, 9:00 Uhr - 11:00 Uhr
E-Mail:

1. Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

Prüfungsangelegenheiten für Ärzte und Apotheker sowie Psychotherapeuten, insbesondere Zulassung zu den bundeseinheitlichen Staatsprüfungen und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

2. Prüfungswesen Gesundheitsfachberufe (außer Altenpflege, PTA, VMA)

Prüfungsangelegenheiten für Gesundheitsfachberufe, insbesondere Zulassung der Prüfungsteilnehmer und Bestellung der Prüfungsausschüsse

3. Recht der Berufe des Gesundheitswesens

  • Erteilung von studentischen Approbationen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten und Apotheker
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfach-, Medizinisch-technischen oder Pflegeberuf
  • Berufsaufsicht über Angehörige der Approbationsberufe und der Gesundheitsfachberufe
  • Anerkennung Fachtierarzt für das Öffentliche Veterinärwesen
  • Aufsicht und Widerspruchsverfahren im Heilpraktikerrecht
  • Unerlaubte Ausübung der Heilkunde

4. Aufsicht über die Heilberufekammern