Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat 1B
Das Dezernat 1B - Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
1. Jugendarbeitsschutzgesetz / KindArbSchV
- Grundsatzfragen zur Kinder- und Jugendarbeit
- Bearbeitung von Ausnahmeanträgen für Kinderarbeit und Akkordarbeit von Jugendlichen
- Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Kinderarbeit, Erstattung von Strafanzeigen
2. Mutterschutzgesetz
- Grundsatzfragen
- Bearbeitung von Kündigungsanträgen nach dem Mutterschutz- und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Entscheidung über Kündigungsanträge aus den Regierungsbezirken Schwaben und Niederbayern
- Bearbeitung von Ausnahmeanträgen für Nacht-, Mehr- und Akkordarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit
- Entscheidung über Beschäftigungsverbote
- Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen
3. Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz
- Entscheidung über Kündigungsanträge in Südbayern
4. Unfall- und Gesundheitsschutz in der Heimarbeit
5. Entgeltprüfung in der Heimarbeit
6. Allgemeiner Arbeitsschutz in den Branchen:
- Theater
- Film
- Rundfunk und Fernsehen
Öffnungszeiten
Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 130
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 14:00 Uhr |
Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner
Dezernat 1B: Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz
Telefon +49 (0)89 2176-1
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Maildezernat1b@reg-ob.bayern.de