Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

1. Anschlussunterbringung

  • Einrichtung und Verwaltung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
  • Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen Ausländern gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
  • Vermittler zwischen Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte, Behörden, Betreuungsorganisationen und Bevölkerung
  • Einrichtung und Verwaltung der staatlichen Übergangswohnheime
  • Aufnahme, vorläufige Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und Kontingentflüchtlingen
  • Vermittler zwischen Bewohnern der Übergangswohnheime, Behörden, Betreuungsorganisationen und Bevölkerung
  • Aussiedlerbeauftragter

2. Haushalt

  • Anforderung und Bewirtschaftung der übertragenen Haushaltsmittel für die Sachgebiete 14.1 und 14.2 sowie Zuweisungen von Haushaltsmitteln an die Kreisverwaltungsbehörden und Staatlichen Bauämter
  • Durchführung von Beschaffungen und Vergabeverfahren mit Abschluss der Verträge für die Sachgebiete 14.1 und 14.2 mit Ausnahme der Zuschlagsvereinbarung durch Z4 sowie abweichender Vereinbarungen mit dem SG 14.2
  • Betreuung und Umgestaltung laufender Vertragsverhältnisse mit Rechnungsprüfung und Controlling für die Sachgebiete 14.1 und 14.2

3. Verwaltungsverfahren

  • Kostenerstattung nach Art. 7, 8 Aufnahmegesetz in Verbindung mit § 12 Asyldurchführungsverordnung sowie gemäß Art. 52a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
  • Bearbeitung von Widersprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohnsitzregelung für Anerkannte nach § 12a Aufenthaltsgesetz
  • Unterbringung und Verteilung von Anerkannten
  • Gestattung des Auszugs aus Gemeinschaftsunterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz

4. Aufsicht Kreisverwaltungsbehörden

Aufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen Ausländern gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz, bei entsprechenden Haushaltsfragen und im Hinblick auf den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie den Vollzug der Gestattung des Auszugs aus dezentralen Unterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz