Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung anlässlich der Corona-Pandemie

Seit dem 1. März gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten endeten mit Ablauf des 28. Februar 2023.

Häufig gestellte Fragen (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

Antworten auf häufige Fragen (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

Wegfall aller Corona-Schutzmaßnahmen – nach dem 7. April (Bundesregierung)

Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern einschließlich jeweils geltender Ampelfarbe (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
 


PM des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 6. September 2024
Frist für Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen endet am 30. September – Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen jetzt dringend einreichen