Sachgebiet 30.1 - Staatlicher Hochbau - VOB-Stelle

Die Staatliche Hochbauverwaltung erfüllt die Bauaufgaben des Landes, des Bundes und verschiedener anderer Bauherren, wie zum Beispiel der NATO. Die Aufgaben werden in der Oberstufe vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in der Mittelstufe von den Regierungen bzw. der Landesbaudirektion Bayern und in der Unterstufe von den Staatlichen Bauämtern wahrgenommen.

An der Regierung von Oberbayern ist der Staatliche Hochbau im Sachgebiet 30.1 angesiedelt. Das Sachgebiet ist zuständig für Landesbaumaßnahmen im Regierungsbezirk Oberbayern. Dazu gehören zum Beispiel Bauten für die Polizei und die Justiz sowie Theaterbauten. Die Planung und Durchführung dieser Projekte liegt bei den Staatlichen Bauämtern. Das Sachgebiet 30.1 berät die Bauämter und übt das Controlling im Rahmen der Fachaufsicht aus. Die Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen steht dabei im Vordergrund.

Einen Schwerpunkt bildet die Betreuung kirchlicher Gebäude, für die eine staatliche Baupflicht besteht oder die im Staatseigentum stehen. Dazu zählen so herausragende Bauten wie die UNESCO-Welterbestätte Wieskirche, der Dom in Freising und das Erzbischöfliche Palais in München.

Eine weitere Aufgabe bilden die Haushaltsangelegenheiten, insbesondere die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Bauämter, die Steuerung des Mittelabflusses und des Mittelausgleichs.

1. Allgemeine Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus (Freistaat Bayern); Koordinierung aller Angelegenheiten des Hochbaus

2. Fachliche Behördenaufsicht (Bereich Hochbau) über die Staatl. Bauämter Freising (ausgenommen Hochschulgelände Weihenstephan), Ingolstadt, München 1, Rosenheim, Traunstein und Weilheim

3. Begleitung von Baumaßnahmen der in Nr. 2 genannten Bauämter gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau 2011)

4. Mitwirkung in bautechnischen und gestalterischen Angelegenheiten des Denkmalschutzes (mit den Sachgebieten 34.1 und 34.2)

5. Haushalt

  • Haushaltsangelegenheiten für den Hochbau, Straßenbau, Energie und Betriebstechnik sowie Schienen- und Seilbahnen (für die Sachgebiete 30.1, 30.2, 30.3, 31.1 und 31.2)
  • Aufsicht über die staatliche Wohnraumverwaltung

6. VOB-Stelle

  • Beratung öffentlicher Auftraggeber und privater Zuwendungsempfänger, soweit gesetzliche Zuwendungsempfänger oder private Empfänger gesetzlicher Leistungen aufgrund der Zuwendungsbescheide oder von Rechtsvorschriften an die Vergabevorschriften gebunden sind, bei Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Dienstleistungen
  • Durchführung von Nachprüfungen nach § 21 VOB/A

Juristische Beratung s. Sachgebiet 33

7. Angelegenheiten des Bauvertrags- und Vergabewesens

  • Anhörungsverfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B bei Vertragsstreitigkeiten bei staatlichen Hochbaumaßnahmen der in Nr. 2 genannten Bauämter (mit Sachgebiet 33)
  • Beratung der in Nr. 2 genannten Bauämter in Fragen der HOAI

8. Baufachliche Beurteilung von Bauwerken und Baukosten in Widerspruchsverfahren für das Sachgebiet 33

  • Baugenehmigungsgebühren
  • Statikprüfgebühren (GebOP)

9. Kirchenangelegenheiten

  • Allgemeine Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
  • Baulastrechtliche Beurteilung von kirchlichen Gebäuden
  • Zuschüsse und Zuweisungen, Bezüge und Renten für die Katholische und die Evangelische Kirche
  • Pauschalzahlungen und außerordentliche Bedürfnisse s. Regierung von Niederbayern

Juristische Beratung (s. Sachgebiet 33)

10. Baufachliche Stellungnahmen für das Sachgebiet 12.1 in Bauangelegenheiten der Stiftungen

11. Mitwirkung bei Wettbewerben im staatlichen Hochbau der in Nr. 2 genannten Bauämter