Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G24 - Betriebssicherheit

Das Dezernat G24 - Betriebssicherheit ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:

1. Grundsatzfragen zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

2. Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß ProdSG und BetrSichV (ausgenommen Tankstellen, Anlagen in Ex-Bereichen sowie Anlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten)

  • Bearbeitung von Erlaubnisanträgen
  • Beteiligung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Anfragen, Behandlung von Mängelberichten der Zugelassenen Überwachungsstellen bei Aufzugsanlagen und Druckbehältern
  • Anordnungen von Prüfungen
  • Änderung und Festlegung von Prüffristen

3. Schutz vor ultravioletter Strahlung (UVSV)

  • Überwachung des Betriebes von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien)

4. Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG)

  • Anzeige und Überwachung des Betriebs von Anlagen zur kosmetischen Anwendung nichtionisierender Strahlung (NiSV)

5. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

6. Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)

7. Allgemeiner Arbeits- und Gefahrenschutz in den Branchen:

  • Energiewirtschaft
  • Wasserversorgung
  • Holzbe- und -verarbeitung
  • Kraftfahrzeugreparatur