Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern

An der Regierung von Oberbayern wird die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahrgenommen. Die Regierung ist insoweit zuständige Kontroll- und Vollzugsbehörde. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel sowie für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren.

Nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes und aufgrund eigener Risikoanalysen werden auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebes Futtermittelproben gezogen, Untersuchungsergebnisse ausgewertet sowie Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt.
Darüber hinaus werden prämienrechtliche Cross-Compliance-Prüfungen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich Futtermittel durchgeführt.

1. Vollzug des Futtermittelrechts im Freistaat Bayern, insbesondere

  • Umsetzung des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor (RKF)
  • Erstellung einer Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und anderen Institutionen
  • Organisation der Entnahme amtlicher Futtermittelproben durch Veterinärassistenten / Probenehmer
  • Probenahmen, Betriebs- und Buchprüfungen
  • Auswertung der Befunde und Ergreifen der notwendigen Maßnahmen
  • EU-Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmern
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Erstellen von Statistiken für den Bund und die EU
  • Fachliche Stellungnahmen für das StMUV
  • Durchführung von Betriebsprüfungen im Rahmen von Cross Compliance

2. Ausgangs- und Widerspruchsbehörde

3. Mitwirkung in Personalangelegenheiten der Veterinärassistenten bei den Kreisverwaltungsbehörden (mit Z2.1)

4. Aus- und Fortbildung der Veterinärassistenten und Probenehmern bei den Kreisverwaltungsbehörden (mit Z2.1)