Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

Die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde richtet sich nach der Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht vom 27.08.2018 (ZustVAuslR). Die Zentrale Ausländerbehörde ist zuständige Ausländerbehörde für alle Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausreiseeinrichtung zu wohnen sowie für Ausländer, die nicht mehr zur Wohnsitznahme in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind. Die Zuständigkeit kann nach Wegfall der Wohnsitznahmeverpflichtung auf die örtlich zuständige Ausländerbehörde übertragen und von dieser erneut übernommen werden.

Die Hauptaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sind:

  1. Ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich
  2. Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen
  3. Möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer
  4. Rückkehrberatung und Rückkehrförderung

Die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern hat zwei Standorte: München und Ingolstadt.

Ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich, u.a.

  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
  • Entscheidung über Verlassenserlaubnisse
  • Entscheidung über Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnisse
  • Prüfung und Erlass von Ausweisungsverfügungen
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Durchführung von Sicherheitsbefragungen
  • Einleitung von Strafverfahren und Anstoßen von Sanktionen bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
  • Stellung von Haftanträgen
  • Vertretung vor den Verwaltungs- und Amtsgerichten
  • Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme

Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • Vorbereitung und Vollzug in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem LfAR und der Polizei

Feststellung und Sicherung der Identität

  • Befragung aller neu einreisenden Ausländer und Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise
  • Aufforderung zur Vorlage von Identitätsnachweisen
  • Anforderung von Visaunterlagen bei Auslandsvertretungen

Rückkehrberatung und Rückkehrförderung

  • Führen von Perspektivgesprächen mit Ausländern ohne Bleiberecht
  • Rückkehrberatung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Rückkehrförderung

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