Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern
Die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde richtet sich nach der Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht vom 27.08.2018 (ZustVAuslR). Die Zentrale Ausländerbehörde ist zuständige Ausländerbehörde für alle Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausreiseeinrichtung zu wohnen sowie für Ausländer, die nicht mehr zur Wohnsitznahme in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind. Die Zuständigkeit kann nach Wegfall der Wohnsitznahmeverpflichtung auf die örtlich zuständige Ausländerbehörde übertragen und von dieser erneut übernommen werden.
Die Hauptaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sind:
- Ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich
- Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer
- Rückkehrberatung und Rückkehrförderung
Die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern hat zwei Standorte: München und Ingolstadt.
Ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich, u.a.
- Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Entscheidung über Verlassenserlaubnisse
- Entscheidung über Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnisse
- Prüfung und Erlass von Ausweisungsverfügungen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Durchführung von Sicherheitsbefragungen
- Einleitung von Strafverfahren und Anstoßen von Sanktionen bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
- Stellung von Haftanträgen
- Vertretung vor den Verwaltungs- und Amtsgerichten
- Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme
Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Vorbereitung und Vollzug in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem LfAR und der Polizei
Feststellung und Sicherung der Identität
- Befragung aller neu einreisenden Ausländer und Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise
- Aufforderung zur Vorlage von Identitätsnachweisen
- Anforderung von Visaunterlagen bei Auslandsvertretungen
Rückkehrberatung und Rückkehrförderung
- Führen von Perspektivgesprächen mit Ausländern ohne Bleiberecht
- Rückkehrberatung
- Unterstützung bei der Beantragung von Rückkehrförderung
Regierung von Oberbayern Dienststelle Hofmannstraße
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr | |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
FR | 08:00 - 11:00 Uhr |
Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Regierung von Oberbayern Dienststelle Ingolstadt (ehemals MIK)
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr | |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
FR | 08:00 - 11:00 Uhr |
Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in Ingolstadt unter terminanfrage.zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
- Gruppe Aufenthaltsbeendigung München
E-Mailzab.oberbayern@reg-ob.bayern.de - Gruppe Terminanfrage München
Telefon +49 (0)89 2176-0
Fax +49 (0)89 2176-4710
E-Mailterminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de - Team Rückkehrberatung München
E-Mailfreiwillige-ausreise@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern Dienststelle Hofmannstraße
- Gruppe Aufenthaltsbeendigung Ingolstadt
E-Mailzab.ingolstadt@reg-ob.bayern.de - Gruppe Terminanfrage Ingolstadt
Telefon +49 (0)8450 2667-0
Fax +49 (0)8450 2667-399
E-Mailterminanfrage.zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.de - Team Rückkehrberatung Ingolstadt
E-Mailfreiwillige-ausreise@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern Dienststelle Ingolstadt (ehemals MIK)
- A
- Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen
- Ausländer; Beschaffung von Heimreisedokumenten und damit verbundene Maßnahmen der Identitätsklärung
- Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit
-
Wollen Sie einen persönlichen Termin bei der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern vereinbaren, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage ausschließlich per E-Mail
für die ZAB in München an: terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
für die ZAB in Ingolstadt an: terminanfrage.zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.deEine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Bitte kommen Sie, soweit möglich, allein zum Termin.
Weiterhin bitten wir Sie alle Ihre Anträge und Anliegen, soweit möglich,
schriftlich an die
Regierung von Oberbayern,
Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern,
80534 München
oder
per E-Mail an
zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
bzw.
zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.dezu richten.