Sachgebiet 53.1 - Gesundheit
Das Sachgebiet Gesundheit ist zuständig für die fachliche Behördenaufsicht über die Gesundheitsämter Oberbayerns, dies beinhaltet insbesondere die Bereiche Infektions-, Krankenhaus- und Umwelthygiene einschl. Trink- und Badewasserhygiene, Gutachtenwesen, Kinder- und Jugendgesundheitspflege.
Weitere wichtige Aufgaben sind die Begutachtung der Dienstfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaates Bayern, medizinische Fachfragen der Krankenhausfinanzierung sowie übergeordnete Aufgaben im Bereich Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung, Schwangerschaftsberatung und Prävention.
Bitte beachten Sie:
Wir sind nicht zuständig für Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärzte!
1. Koordinierung in fachlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens
2. Fachliche Behördenaufsicht über die nachgeordneten Behörden des Gesundheitswesens einschl. des Gerichtsärztlichen Dienstes bei dem Oberlandesgericht München
3. Mitwirkung in Personalangelegenheiten des Fachpersonals der nachgeordneten Behörden und Dienststellen (mit Z2.1)
- Fachliche Entscheidung über Einstellung, Anstellung, Umwandlung eines Beamtenverhältnisses, Übertragung eines Nebenamtes, Vertragsänderung, Eingruppierung, Beförderung, Entlassung, Beendigung von Vertragsverhältnissen und Ruhestandsversetzung
- Bewerber für den höheren öffentlichen Gesundheitsdienst
- Fachliche Entscheidung über Abordnung, Versetzung, Maßnahmen nach Art. 88-91 BayBG, Urlaub, Nebentätigkeit, UK-Stellung und dienstliche Beurteilungen
- Mitwirkung bei Dienstaufsichtsbeschwerden, Disziplinar- und Gnadensachen
4. Ausbildung und Fortbildung
- Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal der Gesundheitsverwaltung (mit Z2.1)
- Fortbildungsmaßnahmen des Fachpersonals sonstiger Behörden und Stellen in Fragen des Gesundheitswesens (Multiplikatoren-Seminare)
- Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal der Schwangerenberatungsstellen
5. Medizinisch-fachliche Mitwirkung bei der Erstellung der schriftlichen Prüfungen in den nichtakademischen Gesundheitsfachberufen (außer Altenpflege, PTA, VMTA)
6. Medizinische Untersuchungsstelle der Regierung von Oberbayern (MUS); Gutachten für Fragen der Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaats Bayern (ohne Polizeibeamte)
7. Obergutachten
8. Krankenhauswesen
- Mitwirkung bei
- der Krankenhausbedarfsplanung
- der Großgeräteplanung
- der Förderung von Krankenhäusern
(Federführung Sachgebiet 12.2)
- Krankenhaushygiene (beratend/aufsichtlich für die Gesundheitsämter)
- Trägerberatung
9. Private Krankenanstalten (mit Sachgebiet 55.2)
10. Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern (mit Sachgebiet 13)
- Fachliche Angelegenheiten der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte
- Vertretung der Regierung im Planungs- und Koordinierungsausschuss
11. Gesundheitsförderung und Prävention
- Initiierung, Koordinierung und Förderung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
- Unterstützung von Gesundheitsnetzwerken
- Koordinierung und Steuerung regionaler Netzwerke in den Bereichen Suchtprävention, Prävention psychischer Erkrankungen und HIV/STI-Prävention
- Fachaufsicht im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
12. Fachfragen des Schwangerenberatungs- und des Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes
- Anerkennung von Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
- Fachaufsicht und Fachberatung in Schwangerschaftsfragen
13. Fachfragen des Unterbringungswesens einschl. der ärztlichen und sozialpädagogischen Mitwirkung bei der Besuchskommission
14. Hygiene und Seuchenwesen (einschl. Trinkwasserversorgung)
(beratend/aufsichtlich für die Gesundheitsämter)
- Epidemiologie
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Umwelt- und Ortshygiene, insbesondere Hygiene der Trinkwasserversorgung, der Badegebiete und von öffentlichen Einrichtungen
- Mitwirkung beim Strahlenschutz
15. Katastrophenschutz, Gesundheitssicherstellung (mit Sachgebiet 10)
(beratend/aufsichtlich für die Gesundheitsämter)
- Medizinische Fragen des Katastrophenschutzes, fachliche Mitwirkung bei der Katastrophenabwehr
- Vorbereitung für den Vollzug der Art. 18-20 des IV. Genfer Abkommens
- Gesundheitssicherstellung, insbesondere Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bestehender Krankenhäuser einschl. Kapazitätserweiterung
- Mitwirkung bei der UK-Stellung von Ärzten und Angehörigen sonstiger Berufe des Gesundheitswesens
16. Sonstige Fachfragen des Gesundheitswesens, insbesondere der Betäubungsmittel sowie des Unterbringungs- und Bestattungswesens (soweit nicht Sachgebiet 55.2)
(beratend/aufsichtlich für die Gesundheitsämter)
Regierung von Oberbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
- Kreidler, Adelheid - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-3181
Fax +49 (0)89 2176-403181
E-Mailadelheid.kreidler@reg-ob.bayern.de - Medizinische Untersuchungsstelle (MUS)
Sekretariat
Telefon +49 (0)89 2176-2703
Fax +49 (0)89 2176-2414
E-Mailmedizinische.untersuchungsstelle@reg-ob.bayern.de - N.N. - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2600
Fax +49 (0)89 2176-2414
- Präventionsmanagement
Telefon +49 (0)89 2176-2520
Fax +49 (0)89 2176-402520
E-Mailpoststelle@reg-ob.bayern.de - Rappenglück, Christian
Telefon +49 (0)89 2176-2520
Fax +49 (0)89 2176-402520
E-Mailchristian.rappenglueck@reg-ob.bayern.de - SG 53.1 - Gesundheit
Telefon +49 (0)89 2176-0
Fax +49 (0)89 2176-2914
E-Mailpoststelle@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern
Zum Thema
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Gutachten zur Frage der dauernden Dienstunfähigkeit, begrenzten Dienstfähigkeit und Reaktivierung von Beamten und Richtern des Freistaats Bayern
Informationen zur Begutachtung in der Medizinischen Untersuchungsstelle (MUS) der Regierung von Oberbayern
Allgemeine Hinweise
In der Medizinischen Untersuchungsstelle der Regierung von Oberbayern werden Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaats Bayerns im Auftrag ihrer Personalstelle zur Frage einer dauernden Dienstunfähigkeit (Art. 65 BayBG), einer begrenzten Dienstfähigkeit (§27 BeamtStG) oder einer Reaktivierung bei bereits erfolgter vorzeitiger Ruhestandsversetzung aus gesundheitlichen Gründen (§29 BeamtStG) amtsärztlich untersucht. Im Rahmen der Begutachtung sind auch die medizinischen Voraussetzungen einer anderweitigen Verwendung zu prüfen.
Entsprechend den vielfältigen medizinischen Fragestellungen arbeiten in der MUS Amtsärztinnen und Amtsärzte mit verschiedenen Facharztqualifikationen. Die Begutachtungen erfolgen gemäß neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf dem jeweiligen Fachgebiet sowie auf Grundlage der Leitlinien der Fachgesellschaften für die entsprechenden Krankheitsbilder. Dabei sind die Gutachterinnen und Gutachter in ihrer Tätigkeit frei und unabhängig. Sie unterliegen ebenso wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Untersuchungsstelle der Schweigepflicht.Ablauf der Begutachtung
Nach Eingang des Gutachtens-Auftrags der Dienststelle wird in der MUS die fachliche und örtliche Zuständigkeit überprüft. Ist die Zuständigkeit gegeben, wird die Beamtin/der Beamte im elektronischen Bearbeitungssystem der MUS erfasst.
Anschließend wird ein zweiseitiger Kurzfragebogen mit Fristsetzung an die betreffende Beamtin/den betreffenden Beamten versandt, in dem die aktuellen Gesundheitsstörungen und Beschwerden aufzuführen sind. Daneben bittet die MUS darum, die behandelnden oder begutachtenden Ärztinnen und Ärzte, zum Beispiel des Gesundheitsamtes, von der Schweigepflicht gegenüber der MUS zu entbinden.
Es besteht die Möglichkeit, auf dem Fragebogen feststehende Termine innerhalb der nächsten drei Monate mitzuteilen, zum Beispiel Therapietermine, stationäre Krankenhaus-Aufenthalte, Rehabilitations-Maßnahmen oder gebuchte Reisen, die mittels Buchungsbestätigung zu belegen sind. Soweit möglich, werden diese Angaben bei der Terminvergabe berücksichtigt.
Nach Eingang des Kurz-Fragebogens teilt die MUS der Beamtin/dem Beamten das Datum des Untersuchungstermins schriftlich mit. Außerdem verschickt die MUS im Vorfeld der Untersuchung einen zweiten, ausführlichen Fragebogen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben zur Begutachtung mitzubringen.
Eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Die Beamtin/der Beamte bringt alle vorliegenden relevanten medizinischen Befunde, Atteste, Arztbriefe und Klinikberichte sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen spätestens zur Untersuchung mit. Die MUS fordert ihrerseits grundsätzlich keine Befunde an.
Bei der Begutachtung selbst werden die medizinische Vorgeschichte und die aktuell bestehenden Krankheitssymptome erhoben (Anamnese). Bei körperlichen Erkrankungen erfolgt in der Regel eine ausführliche körperliche Untersuchung.
Im Einzelfall werden ergänzend zur hiesigen Untersuchung MUS-interne oder externe Zusatzbegutachtungen in Auftrag gegeben, wenn sich im Verlauf der Erstbegutachtung Hinweise finden, dass die vorliegenden Gesundheitsstörungen über das anfänglich mitgeteilte Ausmaß hinausgehen. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit, kann zu deren Erfassung eine ausführliche neuropsychologische Zusatzbegutachtung erforderlich sein.Gutachten
Die gefertigten Gutachten stellen eine Funktionsbeschreibung der vorliegenden Gesundheitsstörungen dar, ohne dass im Gutachten Einzelheiten der Untersuchung oder Diagnosen mitgeteilt werden. Das Gutachten gibt medizinische Sachverhalte nur in dem Umfang an, den die Dienststelle für eine Entscheidung benötigt.
Von der MUS erhalten nur die beauftragende Personalstelle und über diese die Beamtin/der Beamte eine Ausfertigung des Gutachtens.Ihre Ansprechpartner
Leitung Sekretariat, Anmeldung Frau Dr. Glück
Telefon +49 89 2176-2703
E-MailFrau Hofer
Telefon +49 89 2176-2703
Telefax +49 89 2176-2414
E-Mail
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Arbeitshilfe zur Konzessionierung von Privatkrankenanstalten gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO)
Wir haben zusammen mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (RGU), dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Gesundheitsreferat der Stadt Nürnberg und den Gesundheitsverwaltungen der Landratsämter Altötting und Bad Tölz eine Arbeitshilfe zu baulichen, funktionellen und organisatorischen Anforderungen entwickelt, die bei der Beantwortung möglicher Fragen im Zuge einer Konzessionierung von Privatkrankenanstalten nach § 30 GewO helfen soll.
Der Inhalt ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgesprochen und ist als Handreichung für Gesundheits- und Kreisverwaltungsämter gedacht.
Arbeitshilfe zu baulichen, funktionellen und organisatorischen Anforderungen
Stand: 10.2019
Diese Handreichung ersetzt die vorherige (Stand: 08.2005).
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Praktikanten für Sozialpädagogik an den Gesundheitsämtern
Fachhochschulstudenten der Sozialarbeit/Sozialpädagogik haben die Möglichkeit, die praktischen Studiensemester (20 bzw. 40 Wochen) im Gesundheitsamt eines Landratsamtes abzuleisten.
Während der zur Verfügung stehenden Zeit können die Studenten und Studentinnen Erfahrungen in den wichtigen und interessanten Aufgabenbereichen eines staatlichen Gesundheitsamtes (soziale Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention, Öffentlichkeitsarbeit) sammeln.Ansprechpartner Frau Houy
Telefon +49 89 2176-2492
Telefax +49 89 2176-402492
Zi.-Nr. 1125