Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Hinweis: Für die Formulare ist überwiegend das Gewerbeaufsichtsamt (Dezernat G22) zuständig.

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.