Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Hinweis: Die Zuständigkeit liegt überwiegend beim Gewerbeaufsichtsamt (Dezernat G11). Beim Bergamt Südbayern (SG 26) ist das Formular nur einzureichen, wenn der Betrieb dem Bundesberggesetz unterliegt.

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber benötigen Sie eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.