NATURA 2000


NATURA 2000 ist die Bezeichnung für einen europäisches Biotopverbund, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten eingerichtet hat. Rechtliche Grundlagen für NATURA 2000 sind die  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie. NATURA 2000 umfasst europaweit mittlerweile über 21.000 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete und mehr als 4.800 Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas, SPA).

Damit ist NATURA 2000 das größte Naturschutzprojekt weltweit !

 

Auch in Bayern ist NATURA 2000 gut vertreten. Insgesamt befinden sich in Bayern 674 FFH- und 84 Vogelschutzgebiete, wovon 148 FFH- und 26 Vogelschutzgebiete in Oberbayern liegen.

Natura2000 Bayern Staedte Bayernatlas2

Im interaktiven Bayernatlas und in nachfolgender Auflistung können Sie NATURA 2000-Gebiete in Ihrer Nähe finden.

 

Managementplanung


Die wertvollsten Ausschnitte unserer bayerischen Heimat sind Bestandteil des europäischen NATURA 2000-Biotopverbundes. Gemäß der FFH-Richtlinie ist es unsere gemeinsame Aufgabe, die bayerischen NATURA 2000-Gebiete als Teil des nationalen und europäischen Naturerbes für künftige Generationen zu erhalten.

Die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen in NATURA 2000-Gebieten haben eine besondere Bedeutung für das Gelingen von NATURA 2000 und die Bewahrung des europäischen Naturerbes in Bayern.

 

Häufig sind gerade bestimmte Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen für den Erhalt der FFH-Lebensraumtypen notwendig, um den für NATURA 2000 hochwertigen Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen. Daher ist es in den meisten Fällen sinnvoll oder gar notwendig, die bisherige Bewirtschaftung fortzusetzen oder wiederaufzunehmen. In Managementplänen (MPl) sollen die dafür notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und dann umgesetzt werden. Dazu finden sog. "Auftakte" und "Runde Tische" statt.

Atampertal Rtgelaendebegehung
links: Geländebegehung zur Auftaktveranstaltung "Ampertal" (Oberbayern), © Reg. v. Oberb.;
rechts: Geländebegehung zum Runden Tisch "Senkele" (Schwaben). © Boris Mittermeier

Eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Die in den Managementplänen enthaltenen Maßnahmen sind für Privateigentümer freiwillig. Rechtsverbindlich ist das gesetzliche Verschlechterungsverbot, das unabhängig vom Managementplan auch außerhalb von NATURA 2000 Gebieten in gesetzlich geschützten Biotopen greift.

Meinungen: Landnutzer und Naturschutzthemen

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