Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in Bayern (EFRE); Beantragung einer Zuwendung nach LNPR und EFRE
Das operationelle Programm des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) Bayern 2021-2027 umfasst im Bereich grüne Infrastruktur Fördermaßnahmen unter anderem zur Verbesserung der Biodiversität.
Bayern erhält von der Europäischen Union für das EFRE-Programm im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) Bayern 2021-2027 EU-Mittel, um Projekte unter anderem in dem Bereich Klima- und Umweltschutz zu fördern.
Dabei werden über die Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur – Verbesserung der Biodiversität“ Projekte zur Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen und blauen Infrastruktur einschließlich in städtischen Gebieten im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert. Im ländlichen Raum haben die Intensivierung der Landwirtschaft, die Ausräumung der Landschaft, die Entwässerung von Mooren, Flächenversiegelung und die Zerschneidung der Landschaft durch Graue Infrastruktur deutliche Spuren hinterlassen. Gezielte Investitionen in Grüne Infrastrukturen sollen wichtige Schlüsselbiotope wiederherstellen, Lückenschlüsse zwischen Biotopen ermöglichen und Graue Infrastrukturen ökologisch optimieren.
Die Förderung wird über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) abgewickelt. Geeignete Vorhaben nach LNPR können somit eine Kofinanzierung gemäß den Vorgaben des EFRE-IBW-Programms erhalten.
Fördergegenstand sind Vorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zu Erhalt und Optimierung der Biodiversität leisten. Dazu gehören insbesondere
- ökosystembasierte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen,
- die Anlage bzw. Optimierung grüner oder blauer Biotopverbundstrukturen,
- die ökologische Umgestaltung menschlich beeinflusster Landschaftselemente,
- dazu Beratungstätigkeiten, Kommunikation mit relevanten Akteuren, vorhabenspezifische Managementaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit konkreten Umsetzungsprojekten.
- Ein weiterer wichtiger Teilbereich für die Einsparung von schädlichen Klimagasemissionen und für weitere positive Aspekte in Bezug auf den Wasser- und Bodenschutz ist die Renaturierung von Mooren.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse
- Verbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, z. B. Landschaftspflegeverbände
Zuwendungshöhe
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt:
- Kofinanzierung EFRE: Fördersatz 40 %
- Zuwendung Freistaat Bayern: Fördersatz 50 %
- Somit Zuwendung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei Vorhaben mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Im Fall von Moorschutzvorhaben kann bei Vorliegen einer besonderen naturschutzfachlichen Begründung die Förderung bis zu 100 % (EFRE 40 %, Freistaat Bayern 60 %) betragen. Beim Zuwendungsempfänger muss in der Regel ein Eigenanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben verbleiben.
- Im Ausnahmefall sind über ein gesondertes Verfahren auch rein staatlich finanzierte Vorhaben möglich.
- Regierung von Oberbayern -
Ansprechpartner
Frau Mann
Telefon: +49 (0)89 2176-2875
Fax:
E-Mail: naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Fraunhofer
Telefon: +49 (0)89 2176-2866
Fax:
E-Mail: naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Jungbauer
Telefon: +49 (0)89 2176-2866
Fax:
E-Mail: naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
Maximilianstraße 39
80534 MünchenÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 16:00 DI 08:00 16:00 MI 08:00 16:00 DO 08:00 16:00 FR 08:00 14:00 Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Finanzieller Rahmen:
- Mind. 100.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Vorhaben, EU-Anteil mind. 40.000 Euro
Gefördert werden
- Anlage bzw. Optimierung von Biotopverbundstrukturen, Aufbau und Stärkung des Biotopverbundes auf regionaler bis landesweiter Ebene
- Ökosystembasierte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, z. B. Erhalt und Wiederherstellung von Moorstandorten (Renaturierung, Grunderwerb, Planung, Projektmanagement)
- Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen
- Optimierung von Naturschutzgebieten bzw. Natura 2000-Gebieten
- Vorhaben zur Sicherung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
- Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen
- Artenschutzmaßnahmen von stark gefährdeten Rote Liste-Arten
- Ökologische Umgestaltung menschlich beeinflusster Landschaftsstrukturen
Wichtig ist, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn mit dem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
Für den EFRE gibt es allgemeine Auswahlkriterien, die für alle EFRE-Förderungen gelten, sowie die fachlichen, projektbezogenen Kriterien jeder Fördermaßnahme.
Wichtige grundsätzliche Faktoren für alle Projekte sind Querschnittsanforderungen:
- Themen sind etwa Grundrechte, Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung.
- Hierfür gibt es im Antragsverfahren Abfragetools, die mit konkreten Fragen eine Beurteilung der Themen ermöglichen.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde). Diese prüft die Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag zur Klärung der EFRE-Kofinanzierungsfähigkeit an das StMUV weiter. Der Erlass des Zuwendungsbescheids sowie die weitere Abwicklung des Förderverfahrens erfolgen ebenfalls in enger Abstimmung der Regierung mit dem StMUV.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Maßnahmen müssen aufgrund des aktuellen EFRE-Programmzeitraums einschließlich Vorlage des Verwendungsnachweises bis Ende 2028 beendet sein. Daran anschließend erfolgt die verwaltungsinterne Abwicklung des EFRE-Programms bis Ende Juli 2029.
Bearbeitungsdauer
Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO, s.u.)
- Projektbeschreibung inkl. Kostenkalkulation und ausführlicher Beschreibung und Erläuterung der Maßnahme sowie Darstellung zur Geeignetheit der Maßnahme als EFRE-Projekt
Hinweis: Vor Antragstellung sollte der Antragsteller bereits mit den o.g. EFRE-Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen. Die erforderlichen EFRE-Unterlagen werden dem Antragsteller dann per E-Mail zugesandt. - Angabe zu bereichsübergreifenden Grundsätzen wie der Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Bei privaten Antragstellern Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer mit anschließendem Abgleich mit dem Transparenzregister (Abgleich durch Regierung)
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
Keine
