Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München
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Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München wurde am 27.12.2021 im Oberbayerischen Amtsblatt, Ausgabe Nr. 31 bekanntgegeben. Zudem erfolgte eine Pressemitteilung durch die Regierung von Oberbayern.
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Nach § 47d Abs. 3 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München erfolgte deshalb in zwei Mitwirkungsphasen.
In der ersten Mitwirkungsphase vom 07.08.2020 bis 21.09.2020 wurden die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Gemeinden und Landkreise gebeten auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zielgerichtete Fragen zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München zu beantworten.
In der zweiten Mitwirkungsphase konnten vom 11.06.2021 bis 28.07.2021 per E-Mail oder schriftlich Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingereicht werden.
Die Auswertungen der Onlinefragebögen und die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden jeweils den zuständigen Stellen zur Bewertung, um eingehende Prüfung und ggf. Ergreifung weiterer Lärmschutzmaßnahmen vorgelegt.
Die Zusammenstellungen und Bewertungen der Rückmeldungen aus den beiden Mitwirkungsphasen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind als Anlagen dem Lärmaktionsplan beigefügt.