Häufige Fragen zu Teilzeit und Beurlaubung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis (FAQ)

Für Ihren besseren Ein- und Überblick möchten wir Ihnen nachfolgend die häufigsten Fragen bezüglich Teilzeit und Beurlaubung beantworten. Bitte richten Sie Ihre weiteren Detailfragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Übersicht:

Ihre/n Ansprechpartner/-in an der Regierung von Oberbayern sowie deren/dessen Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf Ihres Anschreibens oder in folgender Datei:
Arbeitsverteilung Sachgebiet 43 – Schulpersonal

nach oben


Nein, die vorliegende verbeschiedene begrenzte Dienstfähigkeit gilt weiter. Eine Nachuntersuchung wird lt. Gutachten beauftragt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann aber ein Antrag auf familienpolitische Teilzeitbeschäftigung eingereicht werden und somit das Stundenmaß der begrenzten Dienstfähigkeit unterschritten werden.

nach oben

Nein, der Antrag kann nur für ein Schuljahr genehmigt werden. Anträge auf Elternzeit können auch für mehrere Schuljahre gestellt werden. 

nach oben

Nein, in diesem Fall nutzen Sie den Antrag familienpolitische Teilzeitbeschäftigung nach Art. 89 BayBG und setzen ein Kreuz bei Teilzeit in Elternzeit. 

nach oben

Die volle Anzahl an Alters- und Schwerbehindertenermäßigungsstunden erhält man nur bei einer Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden diese nur anteilig berücksichtigt. Manche Stunden können aufgrund der anteiligen Berücksichtigung daher nicht genehmigt werden. Die genehmigungsfähigen Stunden können Sie bei Ihrer Schulleitung erfragen, diese erhält im Rahmen der Teilzeitaktion eine Berechnungshilfe von der Regierung.

nach oben

Hierfür ist ein Schreiben des Hausarztes des pflegebedürftigen Angehörigen notwendig und nicht ein Schreiben des Hausarztes der Lehrkraft. Das Attest darf höchstens drei Monate alt sein. Die Definition eines Angehörigen ist im Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG vermerkt.

nach oben

Nein, eine begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) ist nur aufgrund eines MUS-Gutachtens zulässig (MUS = Medizinische Untersuchungsstelle bei der Regierung). 

nach oben

Wenn der Teilzeitgrund im 1. Schulhalbjahr wegfällt, kann die genehmigte Teilzeitbeschäftigung noch bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres ausgeübt werden. Fällt der Teilzeitgrund im 2. Schulhalbjahr weg, gilt die Teilzeitbeschäftigung noch bis zum Ende des Schuljahres.  

nach oben

Start – Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Unterrichtspflichtzeit 

nach oben

Nein, es können nur Freistellungsmodelle bewilligt werden, die mindestens fünf Jahre Ansparphase und höchstens ein Jahr Freistellungsphase, beginnend mit dem 1. August eines Jahres, umfassen. Die Gewährung eines Freistellungsmodells ist für jede Lehrkraft nur einmal im Laufe ihres Dienstlebens möglich

nach oben

Ja, aber nur wenn die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand erfolgt, dann können auch Funktionsträgerinnen und Funktionsträger am Freistellungsmodell teilnehmen.  

nach oben

Bei Hinausschieben des Ruhestands um ein Halbjahr erhält man eine zusätzliche Ermäßigungsstunde. Bei Hinausschieben um mehr als ein Jahr sogar (von Beginn an) drei zusätzliche Ermäßigungsstunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Teilzeitanträgen die Gesamtwochenstundenzahl einschließlich aller Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden anzugeben ist.

nach oben

Es muss mindestens eine Unterrichtsstunde beantragt werden und max. 80 %. 

nach oben

Während der Teilzeit in der Elternzeit kann im Gegensatz zur familienpolitischen Teilzeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden. Bei Teilzeit in der Elternzeit kann sich ein höherer Beihilfeanspruch ergeben. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung. 

nach oben