Presseeinladung: Informationsgespräche
Nr. 030 vom 14.07.2026
Managementplan für das FFH-Gebiet „Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten“
und das Vogelschutzgebiet „Mittleres Lechtal“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau veranstaltet die Regierung von Oberbayern zwei Informationsgespräche zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten“ und das Vogelschutzgebiet „Mittleres Lechtal“ am
Mittwoch, 22. Juli 2026,
um 9:00 Uhr
im Ballenhaussaal des Rathauses Schongau,
Münzstraße 1-3, 86956 Schongau
und am
Montag, 27. Juli 2026
um 9:00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Landratsamts Landsberg am Lech,
Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech.
Die themengleichen Veranstaltungen richten sich an Grundeigentümer und Bewirtschafter des Gebietes sowie Träger öffentlicher Belange. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein.
Sollten Sie als Pressevertreter an einer der beiden Veranstaltungen teilnehmen wollen, bitten wir im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an: presse@reg-ob.bayern.de bis Montag, 20. Juli 2026.
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Gebietsbeschreibung
Das 2.897 Hektar große FFH-Gebiet und das 3.230 Hektar große Vogelschutzgebiet (Special Protection Area, SPA) sind wichtige Bestandteile im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz und von überregionaler Bedeutung. Für die Meldung als Natura 2000-Gebiet war vor allem entscheidend, dass der Lech als wichtige Wander- und Ausbreitungsachse für viele aus den Alpen angeschwemmte Pflanzenarten zwischen Alpen und Jura dient und bedeutende Flachlandmähwiesen aufweist. Zudem ist das Gebiet als südbayerisches Dichtezentrum für den Uhu und als Ruhe- und Rastgebiet für wandernde Wasservogelarten wie beispielsweise die Schnatterente von großer Wichtigkeit. Die Auwaldreste und Hangwälder (sog. Leiten) bieten unter anderem für Spechte einen wertvollen Lebensraum.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) können auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden.Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen sowie forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und im Rahmen des Informationsgesprächs die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer/-innen und Nutzer/-innen hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.
