Presseeinladung: Informationsgespräch
Nr. 054 vom 02.12.2025
Managementplan für das FFH-Gebiet „Loisach“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau veranstaltet die Regierung von Oberbayern am
Mittwoch, 10. Dezember 2025,
um 9:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Eurasburg,
Beuerberger Str. 10, 82547 Eurasburg
ein Informationsgespräch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Loisach“.
Die Veranstaltung richtet sich an Grundeigentümer und Bewirtschafter des Gebietes sowie Träger öffentlicher Belange. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung unter Telefon (089) 2176-2999 oder per E-Mail an: presse@reg-ob.bayern.de bis Montag, 8. Dezember 2025.
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Gebietsbeschreibung
Bei dem etwa 196 Hektar großen FFH-Gebiet „Loisach“ handelt es sich um eine zusammenhängende Fläche entlang des Unterlaufs der Loisach zwischen Penzberg und der Mündung in die Isar bei Wolfratshausen. Das FFH-Gebiet ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Entscheidend für die Meldung als FFH-Gebiet waren insbesondere der Lebensraum des Loisachabschnitts für selten gewordene Pflanzen und Tiere und darüber hinaus die Bedeutung als Verbundachse zwischen mehreren anderen, benachbarten Natura-2000-Gebeiten („Loisach-Kochelsee-Moore“, „Moore um Penzberg“, „Loisachleiten“ und „Oberes Isartal“). Die Bedeutung des Gebiets für den Biotopverbund und die Habitatvernetzung ergibt sich mit Blick auf die Fischfauna, insbesondere die Fischarten Huchen und Groppe sowie die auetypischen Lebensräume entlang des Flusslaufs.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) können auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen sowie forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und im Rahmen des Informationsgesprächs die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.
