Presseeinladung: Informationsgespräch
Nr. 031 vom 23.06.2025
Managementplan für das FFH-Gebiet „Moore im oberen Ammertal“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen veranstaltet die Regierung von Oberbayern
am Mittwoch, 2. Juli 2025,
um 9:00 Uhr im Bürgersaal,
Schmiedgasse 4, 82442 Saulgrub
ein Informationsgespräch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Moore im oberen Ammertal“.
Die Veranstaltung richtet sich an Grundeigentümer und Bewirtschafter des Gebietes sowie Träger öffentlicher Belange. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein. Im Anschluss an die Veranstaltung ist ein gemeinsamer Rundgang geplant, daher werden wetterfeste Kleidung und geeignetes Schuhwerk empfohlen.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Montag, 30. Juni 2025.
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Gebietsbeschreibung
Das 630 Hektar große FFH-Gebiet ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Für die Meldung als FFH-Gebiet war vor allem die Bedeutung als randalpine Talmoorkette entscheidend, mit einer großen Bandbreite an typischen Feuchtgebiets-Lebensraumtypen wie ausgedehnte Pfeifengras-Streuwiesen und Flach- und Hochmooren.Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) können auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen sowie forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften.
Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.
