Informationsgespräch
Nr. 043 vom 22.09.2025
Managementplan für das FFH-Gebiet
„Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Rosenheim und Traunstein veranstaltet die Regierung von Oberbayern am
Montag, 29. September 2025 für den Landkreis Rosenheim
und am
Dienstag, 30. September 2025 für den Landkreis Traunstein,
jeweils um 13:30 Uhr in der Hartseehalle,
Obinger Straße 5b, 83125 Eggstätt,
ein Informationsgespräch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon“.
Die Veranstaltung richtet sich an Grundeigentümer und Bewirtschafter des Gebietes sowie Träger öffentlicher Belange. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Donnerstag, 25. September 2025.
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Gebietsbeschreibung
Das rund 2100 Hektar große FFH-Gebiet mit dem darin enthaltenen fast gleichgroßen Vogelschutzgebiet ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Für die Meldung als FFH- und Vogelschutzgebiet war vor allem der Lebensraum aus Seen, Hoch- und Niedermoor entscheidend. Dieser Lebensraum ist als Brut-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsort für Vögel von großer Bedeutung.Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) können auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum ein-gerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und beim Informationsgespräch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften.
Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.
