Regierung von Oberbayern erlässt Zulassungsbescheid

Nr. 016 vom 30.03.2021

Maßnahmenbeginn am Biomasseheizkraftwerk in Altenstadt

Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG hat für ihr Heizkraftwerk am Standort Triebstraße 90, Altenstadt (Landkreis Weilheim-Schongau) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe beantragt. Die dazu erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen hat die Regierung von Oberbayern nun gemäß § 8a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BIm-SchG) vorzeitig zugelassen.

Bei dem bestehenden Biomasseheizkraftwerk handelt es sich um eine Abfallmitverbrennungsanlage zur Verbrennung von Altholz, die über eine Feuerungswärmeleistung von 40,4 MW verfügt. Die bestehende Brennstoffpalette soll nun um den Einsatz von Ersatzbrennstoff in Form von bestimmten qualitätsgesicherten Abfällen erweitert werden. Eine Änderung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung ist dabei nicht vorgesehen. Für die Erweiterung ist die Errichtung eines entsprechenden Brennstoffbunkers, der Einbau neuer Fördertechnik und die Anbindung der neuen Aggregate an das bestehende Prozessleitsystem notwendig, die die Regierung von Oberbayern nun vorzeitig zugelassen hat.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Inbetriebnahme der geänderten Anlage nach § 16 BImSchG steht noch aus, es kann jedoch mit einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechnet werden. Aus den vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden sowie den Erkenntnissen der Regierung von Oberbayern ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung nicht erfüllt werden können. Die Antragstellerin hat glaubhaft dargelegt, dass sie an dem vorzeitigen Beginn der Maßnahmen im Hinblick auf Lieferfristen und Projektkalkulation ein berechtigtes Interesse hat. Zudem hat sich die Antragstellerin verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, sollte das Vorhaben nicht genehmigt werden, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Die Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vom 23.03.2021 kann auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen werden.