Terminankündigung: 28.07.2020

Nr. 081 vom 16.07.2020

Managementplan für das FFH-Gebiet „Illach von Hausen bis Jagdberg“

Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim und der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Weilheim-Schongau einen „Runden Tisch“ zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Illach von Hausen bis Jagdberg“. Der Termin findet statt am

Dienstag, 28.07.2020 um 10 Uhr
in 82409 Wildsteig, am Wanderparkplatz an der Illach
oberhalb Schildschwaig bzw. Straubenbach.

Bild-Berichterstatter sind herzlich eingeladen.

Aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie sind zum Schutz unser aller Gesundheit unbedingt die geltenden Infektionsschutz- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wir bitten deshalb auch die Vertreter der Presse um Anmeldung über unser Postfach natura2000@reg-ob.bayern.de bis Dienstag, 21.07.2020.

Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Sonnen-/Regenschutz!

Das circa 289 Hektar große FFH-Gebiet „Illach von Hausen bis Jagdberg“ ist ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz und zudem von überregionaler Bedeutung. Dies hat die Meldung als FFH-Gebiet unterstrichen, für die vor allem der nahezu unverbaute und in weiten Teilen sehr naturnahe Bachlauf der Illach mit typischer Fließgewässervegetation entscheidend war. Hervorzuheben sind auch die großflächig zusammenhängenden Talraumvermoorungen entlang des Laufs, die von artenreichen Niedermooren mit Quellsümpfen und Tuffquellen bis zu Hochmooren und Hochmoorwäldern reichen. Seine Bedeutung erhält das FFH-Gebiet zudem durch artenreiche Hochstaudensäume entlang von Waldrändern und Bächen sowie Berg- und Flachland-Mähwiesen. Im Bereich der Wälder sind v. a. störungsarme, naturnahe und reich mit Habitaten ausgestattete Schluchten und Waldmeister-Buchenwälder der Illach-Leiten, sowie Auwälder entlang der Illach und größerer Nebenbäche zu finden. Besonders im Schutzfokus stehen auch die seltene Helm-Azurjungfer (eine Libellenart) und der auf den Moorwiesen lebende Skabiosen-Scheckenfalter.

Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern einsehbar unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_umwelt/natura2000_mpl/index.html.

Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.

Die Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.

Ergänzende Informationen zu Natura 2000
Die EU-Mitgliedstaaten haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechtzuerhalten. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung „Natura 2000“ sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).

Um den guten Zustand der Natura 2000-Gebiete zu erhalten, erfassen und bewerten die Naturschutz- und Forstbehörden im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Grundstückseigentümer und -nutzer dürfen die Flächen im Natura 2000-Gebiet entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.

Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.

© Büro Anderlik-Wesinger