Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 065 vom 26.05.2020

Neubau der Straßenbahnstrecke „Tram-Westtangente“ in München

Die Stadtwerke München GmbH plant den Bau der Straßenbahnstrecke „Tram-Westtangente“. Diese schafft neue tangentiale Direktverbindungen zwischen den Stadtbezirken Neuhausen-Nymphenburg, Laim, Hadern, Sendling-Westpark sowie Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln. Dadurch soll das derzeit überwiegend auf das Zentrum ausgerichtete Münchner Schienennetz ergänzt werden. Die geplante Strecke ermöglicht den Umstieg zu drei U-Bahn-Linien sowie der S-Bahn am Bahnhof Laim. Die Regierung von Oberbayern hat das Planfeststellungsverfahren jetzt eingeleitet.

Der geplante Neubau der Tram-Westtangente ist Ausfluss des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt München. Die Strecke verläuft vom Romanplatz über die Wotanstraße, die neue Umweltverbundröhre Laim, die Fürstenrieder Straße und die Boschetsrieder Straße zum U-Bahnhof Aidenbachstraße. Gleisverbindungen mit dem Bestandsnetz der Münchner Trambahn sind am Romanplatz, an der Kreuzung Fürstenrieder Straße/Agnes-Bernauer-Straße sowie an der Kreuzung Fürstenrieder-/Ammerseestraße vorgesehen. Die Gesamtstrecke umfasst auf rund 8,4 km insgesamt 17 Haltestellen. Diese können – aufgrund der großen Nutzlänge – mit bis zu fünfteiligen Straßenbahnfahrzeugen bedient werden. Die Straßenbahn soll zum großen Teil auf eigenen Rasengleisen in der Mitte des Straßenraums verkehren. Durch den künftigen Trambahnbetrieb ist eine Verlegung der Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr im öffentlichen Straßenraum notwendig.

Weiterhin ist ein Teilabbruch der Autobahnbrücke über die Autobahn A 96 München-Lindau in Höhe der Ammerseestraße geplant. Dieser wird durch einen statisch unabhängigen Neubau für die Straßenbahn ersetzt. Die Bahnstrecke am S-Bahnhof Laim soll in einer zusätzlichen bereits vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Umweltverbundröhre unterführt werden.

Als zuständige Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberbayern das Genehmigungsverfahren auf Antrag der Stadtwerke München GmbH eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört.

Die Antragsunterlagen werden von der Landeshauptstadt München ab dem 27.05.2020 für einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Der Ort der Auslegung wird auf der Homepage der Landeshauptstadt München bekannt gegeben. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter der Rubrik „Personenbeförderung“ abrufbar.

Einwendungen Betroffener können bis zwei Monate nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Landeshauptstadt München oder bei der Regierung von Oberbayern erhoben werden.