Neue Zuständigkeit für Anfragen zu Approbationen
Seit 01.07.2025 ist das Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe nicht mehr für Anerkennungsverfahren von Approbationsberufen mit ausländischen Abschlüssen aus der EU oder aus Drittstaaten zuständig. Aufgrund einer bayernweiten Zentralisierung liegt die Zuständigkeit nun bei der an der Regierung von Oberbayern eingerichteten Zentralen Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern – ZAABY.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info.ZAABY@reg-ob.bayern.de.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern - Regierung von Oberbayern
Informationen zur Approbationserteilung bei deutschem Berufsabschluss finden Sie unter:
Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe