Neue Zuständigkeit für Anfragen zu Approbationen
Approbationen bei inländischen Abschlüssen:
Zuständig ist das Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Kontakt: +49 (0)89 2176-1203
Telefonische Sprechzeit: Mittwoch, 9:00 Uhr - 11 Uhr
E-Mail: lpa.approbation@reg-ob.bayern.de
Zuständig ist das Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
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Telefonische Sprechzeit: Mittwoch, 9:00 Uhr - 11 Uhr
E-Mail: lpa.approbation@reg-ob.bayern.de
Approbationen bei ausländischen Abschlüssen:
Seit 01.07.2025 ist das Sachgebiet 55.3 nicht mehr für Anerkennungsverfahren von Approbationsberufen mit ausländischen Abschlüssen aus der EU oder aus Drittstaaten zuständig. Aufgrund einer bayernweiten Zentralisierung liegt die Zuständigkeit nun bei der an der Regierung von Oberbayern eingerichteten
ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern.
Kontakt: +49 (0)89 2176-2634
Telefonische Sprechzeiten: Montag - Freitag, 9:00 Uhr - 11:00 Uhr
E-Mail: info.ZAABY@reg-ob.bayern.de
Seit 01.07.2025 ist das Sachgebiet 55.3 nicht mehr für Anerkennungsverfahren von Approbationsberufen mit ausländischen Abschlüssen aus der EU oder aus Drittstaaten zuständig. Aufgrund einer bayernweiten Zentralisierung liegt die Zuständigkeit nun bei der an der Regierung von Oberbayern eingerichteten
ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern.
Kontakt: +49 (0)89 2176-2634
Telefonische Sprechzeiten: Montag - Freitag, 9:00 Uhr - 11:00 Uhr
E-Mail: info.ZAABY@reg-ob.bayern.de
