Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Aktuelles: Webinare und Beratung zur Berufsanerkennung
Informationen über die kostenlosen Webinare sowie das individuelle Beratungsangebot der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) finden Sie unter
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung - Regierung von Mittelfranken 

Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen.