Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Aktuelles: Webinare und Beratung zur Berufsanerkennung
Informationen über die kostenlosen Webinare sowie das individuelle Beratungsangebot der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) finden Sie unter
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung - Regierung von Mittelfranken 

Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.