Kenntnisprüfung – Informationen für ärztliche Prüfer
Allgemeine Informationen zum Ablauf und zur Organisation der Kenntnisprüfung:
1. Prüfungsorte und Prüfungszeiten
Für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen sind die bayerischen Universitäten mit medizinischer Fakultät zuständig. Die Kenntnisprüfungen finden dort jeweils zu unterschiedlichen Zeiten und in verschiedenen Prüfungsrunden statt:
Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU): |
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Kontakt: humanmedizin.pa@verwaltung.uni-muenchen.de |
Wann: zweiwöchige Kern-Prüfungsphasen Ende April/Anfang Mai und Ende Oktober/Anfang November. Darüber hinaus Einzeltermine über das Jahr verteilt. Prüfungstage: Montag bis Freitag |
Wo: Klinikum Großhadern oder Klinikum Innenstadt oder München Klinik Neuperlach |
Technische Universität München (TUM): |
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Kontakt: pruefungsamt.med@tum.de |
Wann: in den Monaten April und Oktober Prüfungstage: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag |
Wo: Überwiegend im Klinikum rechts der Isar; gelegentlich auch an Lehrkrankenhäusern der TUM |
Universität Regensburg (UR): |
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Kontakt: pruefungsamt.humanmedizin@verwaltung.uni-regensburg.de |
Wann: in den Monaten März/April und September/Oktober |
Wo: am Universitätsklinikum Regensburg |
Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU): |
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Kontakt: pruefungsamt.med@uni-wuerzburg.de |
Wann: in den Monaten Januar bis April und Juli bis Oktober Prüfungstage: Montag bis Freitag |
Wo: am Universitätsklinikum Würzburg |
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU): |
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Kontakt: zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de |
Wann: ganzjährig an den Wochentagen Montag bis Freitag |
Wo: an den Lehrkrankenhäusern der FAU |
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt, falls weitere Fragen offen sind.
2. Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Innerhalb der Prüfungskommission müssen die Fächer Innere Medizin und Chirurgie durch qualifizierte Prüfer abgedeckt sein. Grundsätzlich prüfen neue Prüfer jeweils gemeinsam mit erfahrenen Prüfern.
Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie eine kostenlose, eintägige (Didaktik-)Schulung am Institut für Medizinische Lehre und Ausbildungsforschung in Würzburg (ggf. in München), durch die 10 Fortbildungspunkte der Bayerischen Landesärztekammer erworben werden können.
3. Prüfungsdauer
Die Prüfung dauert für jeden Prüfling mindestens 60 Minuten und maximal 90 Minuten.
4. Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Kenntnisprüfung entspricht im Wesentlichen der mündlich-praktischen Prüfung des Dritten Abschnitts der Staatsprüfung, findet jedoch an nur einem Tag statt.
Inhalt und Ablauf der Prüfung werden in § 37 Abs. 1 ÄAppO geregelt:
Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht eines Mitglieds der Prüfungskommission zuzuweisen (37 Abs. 5 S. 1 ÄAppO). Die Patienten werden von der Prüfungseinrichtung organisiert und sind nicht von den Prüfern zu beschaffen.
In der Prüfung hat der Antragsteller fallbezogen zu zeigen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Arztes erforderlich sind. (vgl. § 37 Abs. 1 letzter Satz ÄAppO). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist die Kenntnisprüfung als nicht bestanden zu bewerten. Eine Notenvergabe erfolgt nicht. Es wird nicht erwartet, dass Prüflinge etwa aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels „durchgewunken“ werden. Die Gewährleistung der Patientensicherheit bildet ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
5. Dokumentation der Prüfung
Pro Prüfungsteilnehmer ist eine Niederschrift zu fertigen, welche folgende Angaben enthalten muss:
- Gegenstand der Prüfung
- Wesentliche Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
- Dauer der Prüfung (ausreichend ist die Angabe der Gesamtdauer der Kenntnisprüfung)
Die Niederschrift ist von jedem Prüfer zu unterschreiben.
Darüber hinaus gibt es zwei Beiblätter die ausgefüllt werden können.
- Mögliche Patientengefährdung bei nicht bestandener Prüfung
- Strukturierter Bewertungsbogen
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Dokumente auf eine gute Lesbarkeit.
6. Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden beträgt 180 € und für die weiteren Mitglieder jeweils 170 € pro Prüfling.
Erstattet werden auch Fahrtkosten, und zwar anteilig pro Prüfling. Grundsätzlich ist nur die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und die Benutzung von eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeuge vorgesehen. Höhere Fahrtkosten werden nur ersetzt, wenn es aufgrund besonderer Umstände notwendig ist. Die besondere Begründung ist bei der Geltendmachung der Fahrtkostenerstattung mitanzugeben.
Erscheint der Prüfling am Prüfungstag nicht, dann können die Prüfer in Anlehnung an § 8 Abs. 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) die Hälfte Ihrer Aufwandsentschädigung verlangen.
Die Formular Aufwandsentschädigung ist zu unterschreiben.