Kenntnisprüfung – Informationen für ärztliche Prüfer

Allgemeine Informationen zum Ablauf und zur Organisation der Kenntnisprüfung:

1. Prüfungsorte und Prüfungszeiten

Für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen sind die bayerischen Universitäten mit medizinischer Fakultät zuständig. Die Kenntnisprüfungen finden dort jeweils zu unterschiedlichen Zeiten und in verschiedenen Prüfungsrunden statt:

Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU):
Kontakt:
Wann: zweiwöchige Kern-Prüfungsphasen Ende April/Anfang Mai und Ende Oktober/Anfang November. Darüber hinaus Einzeltermine über das Jahr verteilt.
Prüfungstage: Montag bis Freitag
Wo: Klinikum Großhadern oder Klinikum Innenstadt oder München Klinik Neuperlach
Technische Universität München (TUM):
Kontakt:
Wann: in den Monaten April und Oktober
Prüfungstage: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Wo: Überwiegend im Klinikum rechts der Isar; gelegentlich auch an Lehrkrankenhäusern der TUM
Universität Regensburg (UR):
Kontakt:
Wann: in den Monaten März/April und September/Oktober
Wo: am Universitätsklinikum Regensburg
Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU):
Kontakt:
Wann: in den Monaten Januar bis April und Juli bis Oktober
Prüfungstage: Montag bis Freitag
Wo: am Universitätsklinikum Würzburg
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU):
Kontakt:
Wann: ganzjährig an den Wochentagen Montag bis Freitag
Wo: an den Lehrkrankenhäusern der FAU

Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt, falls weitere Fragen offen sind.

2. Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Innerhalb der Prüfungskommission müssen die Fächer Innere Medizin und Chirurgie durch qualifizierte Prüfer abgedeckt sein. Grundsätzlich prüfen neue Prüfer jeweils gemeinsam mit erfahrenen Prüfern.

Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie eine kostenlose, eintägige (Didaktik-)Schulung am Institut für Medizinische Lehre und Ausbildungsforschung in Würzburg (ggf. in München), durch die 10 Fortbildungspunkte der Bayerischen Landesärztekammer erworben werden können.

3. Prüfungsdauer

Die Prüfung dauert für jeden Prüfling mindestens 60 Minuten und maximal 90 Minuten.

4. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Kenntnisprüfung entspricht im Wesentlichen der mündlich-praktischen Prüfung des Dritten Abschnitts der Staatsprüfung, findet jedoch an nur einem Tag statt.

Inhalt und Ablauf der Prüfung werden in § 37 Abs. 1 ÄAppO geregelt:

„Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede festgestellt hat und das oder der von den in Satz 1 und 2 aufgeführten Prüfungsthemen nicht umfasst ist. Die Prüfung erstreckt sich dann zusätzlich auch auf dieses Fach oder diesen Querschnittsbereich. Die Fragestellungen sind zunächst auf die Patientenvorstellung zu beziehen. Dann sind dem Antragsteller fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen zu stellen. …“

Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht eines Mitglieds der Prüfungskommission zuzuweisen (37 Abs. 5 S. 1 ÄAppO). Die Patienten werden von der Prüfungseinrichtung organisiert und sind nicht von den Prüfern zu beschaffen.

In der Prüfung hat der Antragsteller fallbezogen zu zeigen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Arztes erforderlich sind. (vgl. § 37 Abs. 1 letzter Satz ÄAppO). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist die Kenntnisprüfung als nicht bestanden zu bewerten. Eine Notenvergabe erfolgt nicht. Es wird nicht erwartet, dass Prüflinge etwa aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels „durchgewunken“ werden. Die Gewährleistung der Patientensicherheit bildet ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

5. Dokumentation der Prüfung

Pro Prüfungsteilnehmer ist eine Niederschrift zu fertigen, welche folgende Angaben enthalten muss:

  • Gegenstand der Prüfung
  • Wesentliche Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
  • Dauer der Prüfung (ausreichend ist die Angabe der Gesamtdauer der Kenntnisprüfung)

Die Niederschrift ist von jedem Prüfer zu unterschreiben.

Darüber hinaus gibt es zwei Beiblätter die ausgefüllt werden können.

  • Mögliche Patientengefährdung bei nicht bestandener Prüfung
  • Strukturierter Bewertungsbogen

Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Dokumente auf eine gute Lesbarkeit.

6. Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden beträgt 180 € und für die weiteren Mitglieder jeweils 170 € pro Prüfling.

Erstattet werden auch Fahrtkosten, und zwar anteilig pro Prüfling. Grundsätzlich ist nur die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und die Benutzung von eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeuge vorgesehen. Höhere Fahrtkosten werden nur ersetzt, wenn es aufgrund besonderer Umstände notwendig ist. Die besondere Begründung ist bei der Geltendmachung der Fahrtkostenerstattung mitanzugeben.

Erscheint der Prüfling am Prüfungstag nicht, dann können die Prüfer in Anlehnung an § 8 Abs. 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) die Hälfte Ihrer Aufwandsentschädigung verlangen.

Die Formular Aufwandsentschädigung ist zu unterschreiben.