Oktoberfest 2026

Nr. 021 vom 21.06.2026

Oktoberfest 2026: Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück

Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 21.05.2026 den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag der WE Gutshof GmbH gegen die von der Landeshauptstadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 zurückgewiesen.

Im Kern ging es der Antragstellerin in dem Nachprüfungsverfahren darum, dass es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt um eine sog. Dienstleistungskonzession handele und sich die Landeshauptstadt daher anders als bislang bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts (§§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) richten sollte; dies würde grundsätzlich eine EU-weite Ausschreibung der Festhallen auf dem Oktoberfest bedeuten.

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor, weil es sich nicht um die Vergabe einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession handelt. Eine solche würde u.a. voraussetzen, dass die Landeshauptstadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests hätte. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen.