Zweitausendste Stiftung in Oberbayern
Nr. 026 vom 16.06.2026
Mayring-Stiftung Apothekarium in Neubiberg staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Mayring-Stiftung Apothekarium mit Sitz in Neubiberg (Landkreis München) als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Damit ist auch für die Stiftungsbehörde ein kleines Jubiläum verbunden, handelt es sich doch um die zweitausendste aktive Stiftung mit Sitz im Regierungsbezirk Oberbayern.
Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung führt außerdem das Museum Apothekarium in der ehemaligen Hubertus-Apotheke in Neubiberg, in dem pharmazeutisches Kunsthandwerk aus früherer Zeit ausgestellt wird und regelmäßige Veranstaltungen zu verschiedensten Themen stattfinden. Errichtet haben die Stiftung Gabriele und Ulrich Mayring. Nähere Informationen können unter anderem dem Internetauftritt unter www.apothekarium.de entnommen werden.
Im Jahr 2025 hat die Regierung von Oberbayern insgesamt 59 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Die Gesamtzahl der Ende 2025 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf rund 4.700 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Die Zahlen der überwiegend gemeinnützigen Stiftungen belegen, dass bürgerschaftliches Engagement und die Bereitschaft, private Vermögenswerte zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen, nach wie vor eine große Rolle spielen.
Die Regierung von Oberbayern ist Aufsichtsbehörde über rechtsfähige Stiftungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben; das Spektrum reicht dabei von kleinen Stiftungen mit örtlich begrenztem Wirkungskreis bis hin zu großen Stiftungen mit internationaler Reichweite. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren prüft die Regierung von Oberbayern unter anderem Satzungsentwürfe, Vermögensausstattung, Organbesetzung sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen.
Nach der Anerkennung wird bei Stiftungen mit öffentlichen Zwecken kontrolliert, ob die Mittel dem Stiftungszweck entsprechend eingesetzt werden und ob die Besetzung der Stiftungsorgane im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben steht. Zudem erteilt die Regierung von Oberbayern sogenannte Vertretungsbescheinigungen, damit sich Stiftungsorgane im Rechtsverkehr legitimieren können. Den größten Teil der aufsichtlichen Tätigkeit macht jedoch die Beratung der Stiftungen im Vorfeld der Stiftungserrichtung und im Zusammenhang mit anderen grundlegenden Entscheidungen aus.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
