Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 023 vom 12.06.2026

Geplanter Ersatzneubau von 6 Masten des Leitungsabschnitts der 110-kV-Leitung von Töging am Inn nach Neuötting

Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des im nördlichen Stadtgebiet von Neuötting in Ost-West-Richtung verlaufenden Leitungsabschnittes der 110-kV-Leitung von Töging am Inn nach Neuötting (Umspannwerk am Innkraftwerk Neuötting) eingeleitet.

Das Vorhaben betrifft insgesamt 6 Masten im nördlichen Stadtgebiet von Neuötting, die durch standortgleiche Neubauten ersetzt werden sollen, beginnend bei Mast 31 (südlich der Wohnbebauung an der Fischbachstraße) bis Mast 36 (unmittelbar südlich des Umspannwerks am Innkraftwerk Neuötting). Ziel des Ersatzneubaus ist es, die Übertragungskapazität und die Deckung des prognostizierten Leistungsbedarfs in der Region zu sichern sowie die Standsicherheit der Leitung wesentlich zu verbessern. Zudem soll die Leitung auch für den Fall extremer Eis- und Windlastsituationen ertüchtigt werden. Im Zuge der Maßnahme sollen auch die alten Leiterseile durch leistungsfähigere Leiterseile ersetzt und das Blitzschutzseil erneuert werden.

Die Planunterlagen sind ab dem 17.06.2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (https://s.bayern.de/planfestverf-enwg) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich.

Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 30.07.2026 – ausschließlich elektronisch über das sichere Kontaktformular der Regierung von Oberbayern (https://link2.bayern/Einwendungen-W324) Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. Genauere Ausführungen, u. a. zur Erhebung von Einwendungen, sind der Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen, die im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 16 vom 12.06.2026 sowie auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (https://s.bayern.de/planfestverf-enwg) veröffentlicht ist.

Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.