Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 014 vom 17.04.2026

Grünes Licht für Neubau der Ortsumfahrung Nassenfels

Auf Antrag des Staatlichen Bauamts Ingolstadt als Vorhabenträger hat die Regierung von Oberbayern durch Planfeststellungsbeschluss den Neubau der Ortsumfahrung nordwestlich des Marktes Nassenfels (Landkreis Eichstätt) genehmigt. Im Zuge der Maßnahme soll die Staatsstraße 2035, die als wichtige Verkehrsachse die Großen Kreisstädte Neuburg a.d. Donau und Eichstätt verbindet, um den Markt Nassenfels herumgeführt werden.  

Ziel der Baumaßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2035 zu erhöhen und gleichzeitig die Marktgemeinde vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Die rund 1,9 Kilometer lange Neubaustrecke soll nördlich des Weilers Speckmühle beginnen und auf dem Gemeindegebiet von Adelschlag bei Untermöckenlohe an die Bestandsstrecke der St 2035 angebunden werden. Hierfür sehen die Planungen eine zweistreifige Fahrbahn mit höhengleichen Anschlüssen vor. 

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 18 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Diese betrafen im Wesentlichen Fragen des Natur- und Wasserschutzes. 

Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen ist ab dem 20. April 2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfb-strassenrecht-obb zwei Wochen lang zur Einsichtnahme abrufbar. Soweit gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Rechtsmittel erhoben werden, obliegt die weitere Umsetzung des Vorhabens dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt als Vorhabenträger.