Weitere Fristverschiebung für das Walzverbot

Nr. 012 vom 08.04.2026

Landkreise Miesbach und Garmisch-Partenkirchen: Walzen von Grünlandflächen bis 15. April möglich

Da die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen in Teilen des südlichen Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bislang nicht zuließen, hat die Regierung von Oberbayern ein weiteres Mal durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Miesbach um eine Woche verschoben. Demnach ist ausschließlich in diesen beiden Landkreisen das Walzen noch bis einschließlich 15. April 2026 gestattet. Von der erneuten Fristverlängerung ausgenommen bleiben Wiesenbrütergebiete, für die in ganz Oberbayern bereits ein Walzverbot seit 16. März gilt.

Seit 2020 dürfen landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März grundsätzlich nicht mehr gewalzt werden. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor diesem Zeitpunkt nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Daher hatte die Regierung von Oberbayern bereits Mitte März das Walzen in Oberbayern bis einschließlich 1. April 2026 erlaubt und Ende März die Frist für die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Miesbach nochmals bis einschließlich 8. April verlängert. Auf Grundlage der fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) gestattet die Bezirksregierung nun für diese beiden Gebiete eine weitere Ausnahme bis zum 15. April 2026.

Die aktuelle Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/landwirtschaft-oberbayern einsehbar. Landwirte können die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) einsehen. 

Hintergrundinformationen 
Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein, der Feuchtegehalt des Bodens nicht über 80% der nutzbaren Feldkapazität liegen. Die Gräser sollen sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.