Erneute Fristverschiebung für das Walzverbot
Nr. 011 vom 27.03.2026
Landkreise Miesbach und Garmisch-Partenkirchen: Walzen von Grünlandflächen bis 8. April möglich
Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ließen in Teilen des südlichen Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum 1. April nicht zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Miesbach um eine Woche verschoben. Ausschließlich in diesen beiden Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April 2026 gestattet. Ausgenommen bleiben Wiesenbrütergebiete, für die in ganz Oberbayern weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März gilt.
Seit 2020 dürfen landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen nach dem 15. März grundsätzlich nicht mehr gewalzt werden. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierung von Oberbayern bereits Mitte März das Walzen in Oberbayern bis einschließlich 1. April 2026 gestattet. Die jetzige Entscheidung zur Fristverlängerung in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Miesbach erfolgte erneut auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/landwirtschaft-oberbayern einsehbar. Landwirte können die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) einsehen.
Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein, der Feuchtegehalt des Bodens nicht über 80% der nutzbaren Feldkapazität liegen. Die Gräser sollen sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.
