Neue Stiftung in Tutzing

Nr. 010 vom 23.03.2026

Baumeister Knittl-Stiftung staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Baumeister Knittl-Stiftung mit Sitz in Tutzing (Landkreis Starnberg) als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Kunst und Kultur, der Bildung, des Tierschutzes sowie des gemeinnützigen Wohnens. 

Errichtet hat die Stiftung Stefanie Knittl, die auch als Vorstandsvorsitzende der Stiftung fungiert. Nähere Auskünfte zur Stiftung sind im Internet unter www.baumeisterknittlstiftung.de abrufbar.  

Im Jahr 2025 hat die Regierung von Oberbayern 59 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für nahezu 2.000 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2024 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf mehr als 4.600 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.