Kommunalwahl am 8. März 2026
Nr. 005 vom 30.01.2026
Öffentliche Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Kommunalwahlen in Oberbayern
Die öffentliche Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Kommunalwahlen im Regierungsbezirk Oberbayern findet statt am kommenden
Montag, 2. Februar 2026, um 14.00 Uhr
im Maximiliansaal der Regierung von Oberbayern (Zimmer 6201, 6. OG), Maximilianstraße 39, 80538 München.
Der Beschwerdeausschuss unter dem Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Friederike Fuchs entscheidet über Einwendungen von Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse in den Gemeinden, Städten und Landkreisen, mit denen Wahlvorschläge für die Wahl von Gemeinde-/Stadträten, von Kreistagen, ersten Bürgermeistern, Oberbürgermeistern sowie von Landräten und in München auch für die Wahl von Bezirksausschüssen ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurden.
Beim Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Oberbayern sind acht Anträge von Wahlvorschlagsträgern aus der Landeshauptstadt München, den Landkreisen Ebersberg und Freising sowie aus den Gemeinden Schweitenkirchen, Taching am See und Bad Wiessee eingegangen, im Einzelnen:
- Antrag der Partei Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) wegen der Nichtaufnahme von freiwilligen Angaben im Wahlvorschlag zur Wahl des Stadtrats in der Landeshauptstadt München
- Antrag der Bayernpartei (BP) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Ebersberg
- Antrag der Bayernpartei (BP) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl des Kreistags im Landkreis Ebersberg
- Antrag der Wählergruppe Freising für alle e.V. wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl des Kreistags im Landkreis Freising
- Antrag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Schweitenkirchen
- Antrag der Wählergruppe ZUKUNFT Taching-Tengling wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Taching a.See
- Antrag der Wählergruppe Parteifreie Wiesseer (PFW) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Bad Wiessee
- Antrag der Wählergruppe Parteifreie Wiesseer (PFW) wegen Nichtzulassung des Wahlvorschlags zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Bad Wiessee
Der Beschwerdeausschuss für den Regierungsbezirk Oberbayern ist besetzt mit Regierungsvizepräsidentin Friederike Fuchs, dem Präsidenten des Landgerichts München II und einem Vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichts München.
