Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 003 vom 23.01.2026

Geplante Erneuerung der Hochspannungsleitung im Abschnitt Scheuring

Die 110-kV-Leitung vom Umspannwerk Schongau entlang des Lechs zum Umspannwerk Landsberg soll auf einem rund 4,5 Kilometer langen Abschnitt bei Scheuring (Landkreis Landsberg am Lech) modernisiert werden. Auf Antrag des Energieversorgers LEW Verteilnetz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern ein neues Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben ein. Bereits im Januar 2024 war erstmals ein entsprechendes Verfahren eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hatte der Vorhabensträger jedoch seinen ursprünglichen Antrag zurückgezogen und neue Planungen zum Trassenverlauf vorgelegt, sodass das Planfeststellungsverfahren nun unter Berücksichtigung der modifizierten Leitungsführung erneut eingeleitet wird. 

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger deshalb die Möglichkeit, Einsicht in die neuen Planunterlagen zu nehmen und Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Die aktuellen Planungen sehen vor, die Bestandsleitung durch einen Neubau zu ersetzen. Abweichend von der bestehenden Leitung und der früheren Planung soll die neue Trasse als 110-kV-Vierfachfreileitung westlich von Scheuring auf landwirtschaftlich genutztem Gelände verlaufen, um den bebauten Wohnbereich der Gemeinde künftig zu umgehen.

Die Hochspannungsleitung soll die Stadt Landsberg, den Markt Kaufering und die Gemeinde Prittriching mit Strom versorgen und die in den Lechstaustufen erzeugte Energie in das Verteilnetz transportieren. Zu diesem Zweck sollen insgesamt 19 Masten neu gebaut werden. Um die Versorgungssicherheit der umliegenden Gemeinden auch während der Baumaßnahme zu gewährleisten, soll in unmittelbarer Nähe der neuen Masten vorübergehend ein Freileitungsprovisorium errichtet werden. Sobald der neue Trassenabschnitt fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sollen diese provisorischen Leitungen wieder zurückgebaut werden. 

Die Planunterlagen sind ab dem 27. Januar 2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg veröffentlicht. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden einmonatigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 26. März 2026 (Posteingang) – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Verwaltungsgemeinschaft Prittriching, der Gemeinde Scheuring oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen gibt die Gemeinde Scheuring ortsüblich bekannt. 

Ergänzende Erläuterungen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens: 
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.