Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 002 vom 15.01.2026
Geplante Anschlussleitung des künftigen Umspannwerks Palling an das Hochspannungsnetz
Auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 110-kV-Erdkabelleitung zwischen Gengham und Oberroidham in der Gemeinde Palling (Landkreis Traunstein) ein. Die Planungen sehen vor, eine rund 2,7 Kilometer lange Erdkabelleitung zu errichten, die ein geplantes Umspannwerk bei Oberroidham mit der vorhandenen, in Nord-Süd-Richtung bei Gengham verlaufenden Hochspannungsleitung Pirach-Traunstein verbindet.
Im Zuge der Maßnahme soll auch ein Hochspannungsmast der bestehenden 110-kV-Leitung Pirach-Traunstein von der nördlichen auf die südliche Seite der Staatsstraße 2093 versetzt werden; an dieser Stelle soll dann die neue Erdkabelleitung mit Hilfe einer sogenannten Kabelübergangsanlage an die bestehende Freileitung angeschlossen werden. Mit der Anbindung des künftigen Umspannwerks bei Oberroidham an das Hochspannungsnetz will der Netzbetreiber den Anschluss neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie ermöglichen und so die Stromversorgung in der Region langfristig sichern. Gleichzeitig sollen mit Blick auf den insgesamt wachsenden Energiebedarf die benachbarten Umspannwerke Pirach und Traunreut entlastet werden.
Die Planunterlagen können ab dem 20. Januar 2026 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 5. März 2026 (Posteingang) – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Gemeinde Palling oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
