Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 026 vom 16.05.2025
Geplanter dreistreifiger Ausbau der B 13 nordwestlich von Eitensheim
Auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den dreistreifigen Ausbau der B 13 (Eichstätt-Ingolstadt) nordwestlich der Gemeinde Eitensheim im Landkreis Eichstätt eingeleitet. Die Erweiterung des Bundesstraßenabschnitts soll den Verkehrsfluss verbessern, gefahrlose Überholvorgänge ermöglichen und damit allgemein die Verkehrssicherheit erhöhen.
Auf der rund drei Kilometer langen Ausbaustrecke soll an der Nordseite der B 13 ein dritter Fahrstreifen angebaut werden, sodass der Mittelstreifen in diesem Bereich künftig wechselseitig in beiden Fahrtrichtungen als Überholspur genutzt werden kann. An der Kreuzung der B 13 mit der Kreisstraße EI 8 soll außerdem für jede Richtungsfahrbahn ein Linksabbiegestreifen angelegt werden und an der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße von der B 13 in Richtung Tauberfeld soll der bestehende Linksabbiegestreifen entsprechend angepasst werden.
Die Planunterlagen zum Vorhaben können ab Montag, 19. Mai 2025 einen Monat lang auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/pfv-bundesstrassen-obb ein-gesehen werden. Betroffene können während der einmonatigen Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Hinweise zum Ablauf eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Straße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht elektronisch ausgelegt.
Danach besteht für weitere zwei Wochen die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ggf. ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwenungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.