Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 056 vom 11.12.2025
Geplanter dritter Fahrstreifen für die B 16 bei Birkenheide
Auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße 16 zwischen Ingolstadt und Regensburg eingeleitet. Östlich von Birkenheide (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm), zwischen dem Gewerbepark Ilmendorf und der Einmündung der B 16a/B 300 bei Münchsmünster soll nach den Planungen auf einem rund 2,8 Kilometer langen Streckenabschnitt ein dritter Fahrstreifen an die bestehende Fahrbahn der B 16 angebaut werden. Auf diese Weise soll die Lücke zwischen den angrenzenden, bereits dreistreifigen Streckenabschnitten im Osten und Westen der Neubaustrecke geschlossen werden.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem die vorhandenen Überholabschnitte verlängert werden und so eine zusätzliche gesicherte Überholmöglichkeit bieten. Geplant ist der wechselseitige Anbau eines dritten Fahrstreifens zunächst auf der Nord- und anschließend auf der Südseite der B 16. Im Zuge der Baumaßnahme ist geplant, die höhengleichen Einmündungen des nachgeordneten Straßen- und Wegenetzes in die Bundesstraße zu beseitigen. Um gleichzeitig die Nord-Süd-Verbindung aufrecht zu erhalten, soll die querende Gemeindeverbindungsstraße von Vohburg a. d. Donau in Richtung des Dürnbucher Forstes auf Höhe Birkenheide durch eine Brücke über die B 16 geführt werden.
Die Planunterlagen zum Vorhaben können ab Montag, 15. Dezember 2025 einen Monat lang – also bis einschließlich 14. Januar 2026 – auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/pfv-bundesstrassen-obb eingesehen werden. Betroffene können während der einmonatigen Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Straße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht elektronisch ausgelegt. Danach besteht für weitere zwei Wochen die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ggf. ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.
