Parallel- und Ersatzneubau 380 kV-Leitung
Nr. 046 vom 29.09.2025
Raumverträglichkeitsprüfung für Teilabschnitt der Höchstspannungs-Freileitung „Westbayernring“ beginnt
Die Übertragungsnetzbetreiberin Tennet TSO GmbH plant mit dem Projekt „Westbayernring“ zwischen Raitersaich (Mitelfranken), Vohburg (Oberbayern) und Sittling (Niederbayern) auf einer Länge von rund 118 Kilometern einen Parallel- und Ersatzneubau von Stromleitungen und eine Netzverstärkung von bisher 220 kV auf künftig 380 kV. Die Regierung von Oberbayern hat für den in Oberbayern und Niederbayern verlaufenden Teil-abschnitt nun die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet.
Der Netzausbau in der Region ist insbesondere aufgrund der erhöhten Einspeisung erneuerbarer Energien in das Hochspannungsnetz erforderlich. Der geplante Parallel- und Ersatzneubau soll sich möglichst am Verlauf der bestehenden Leitungstrassen orientieren. In bestimmten Teilabschnitten ist dabei ein Ersatzneubau unter Wegfall der Bestandstrasse geplant, in anderen Teilabschnitten soll ein Neubau parallel zu den bereits bestehenden und weiterbestehenden Trassen erfolgen. Das Gesamtprojekt erstreckt sich über mehrere Regierungsbezirke. Die Regierung von Mittelfranken führt parallel für die Bereiche nördlich der Bezirksgrenze von Oberbayern eine Raumverträglichkeitsprüfung durch.
In der Raumverträglichkeitsprüfung wird festgestellt, wie sich das geplante Projekt auf wichtige Aspekte der Raumordnung auswirkt. Dazu zählen unter anderem Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung sowie Wirtschaft. Betroffene Kommunen, Fachbehörden, Energieversorger, Verbände sowie die Öffentlichkeit können hierzu bis zum 14. November 2025 Stellung nehmen.
Die Projektunterlagen werden in den betroffenen Landratsämtern Eichstätt, Pfaffenhofen a.d. Ilm und der Stadt Ingolstadt für einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die genauen Zeiträume der Auslegung werden durch die Landratsämter und die Stadt bekannt gemacht. Detaillierte Information zu Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung geben die Landratsämter ortsüblich bekannt. Darüber hinaus sind die Unterlagen digital auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV) abrufbar.
