Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 041 vom 16.09.2025
Grünes Licht für Erneuerung der Hochspannungsleitung zwischen Schongau und Kinsau
Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH die Errichtung und den Betrieb einer modernisierten 110-kV-Doppelleitung zwischen Schongau und Kinsau sowie der Anschlüsse zu den Lechstaustufen Finsterau, Sperber und Kinsau mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Das rund acht Kilometer lange Teilstück ist Bestandteil der Trasse, die die Umspannwerke Schongau und Landsberg miteinander verbindet. Sie soll die Versorgungssicherheit im westlichen Teil des Bayerischen Oberlandes weiterhin gewährleisten. Darüber hinaus ist es Ziel der Modernisierung, den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung zu tragen, die sich im Zuge der Umsetzung der Energiewende – vor allem durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.
Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der rund 5,2 Kilometer langen Hauptleitung zwischen Schongau und Kinsau, die parallel zum Lech nördlich von Schongau bis südlich von Kinsau auf nahezu gleicher Trasse wie die Bestandsleitung verlaufen soll. Außerdem sind Abzweige zur Lechstaustufe 7 (Finsterau), zur Lechstaustufe 8 (Sperber) und zum Umspannwerk Kinsau vorgesehen. Teil der Planungen ist darüber hinaus der teilweise Rückbau der bestehenden 110-kV-Leitung aus dem Jahr 1956, die die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht hat.
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren, das im September vergangenen Jahres eingeleitet worden war, die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 18. September bis einschließlich 1. Oktober 2025 auf den Internetseiten der Stadt Schongau, der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt und der Verwaltungsgemeinschaft Reichling sowie der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfb-energiewirtschaft zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des Auslegungszeitraums Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.
