Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 038 vom 22.08.2025
Geplante Erneuerung der Höchstspannungsleitung zwischen Thann (Riedenburg) und Sittling (Neustadt an der Donau)
Auf Antrag der TenneT TSO GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Höchstspannungsleitung auf dem rund 21 Kilometer langen Trassenstück zwischen Thann (Riedenburg) und dem Umspannwerk Sittling (Neustadt an der Donau) ein. Das Vorhaben ist ein Teilabschnitt (sog. Abschnitt B-Süd) der insgesamt 170 Kilometer langen Juraleitung von Raitersaich im Landkreis Fürth nach Altheim im Landkreis Landshut und liegt zum größten Teil im Landkreis Eichstätt und damit im Regierungsbezirk Oberbayern. Die neue Höchstspannungsleitung soll den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung tragen, die sich durch die Umsetzung der Energiewende – insbesondere durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.
Nach den Planungen der TenneT TSO GmbH soll die neue 380-kV-Leitung die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Thann und Sittling ersetzen und gegenüber der Bestandsleitung einen leicht geänderten Trassenverlauf erhalten. Wie die Bestandstrasse soll die neue Trasse durch Gebiete der Stadt Riedenburg (Landkreis Kelheim), des Markts Altmannstein im Landkreis Eichstätt und der Stadt Neustadt an der Donau bis zum Umspannwerk in Sittling im Landkreis Kelheim verlaufen. Dabei soll teilweise eine 110-kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt werden.
Die Planunterlagen können ab dem 26.08.2025 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 09.10.2025 – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Stadt Neustadt an der Donau, bei dem Markt Altmannstein, bei der Stadt Riedenburg oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
