Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 030 vom 18.06.2025
Geplante Erneuerung der Hochspannungsleitung zwischen Tann und Pirach
Auf gemeinsamen Antrag der TenneT TSO GmbH und der Bayernwerk Netz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Hochspannungsleitung auf dem rund 24 Kilometer langen Trassenabschnitt zwischen dem niederbayerischen Tann (Landkreis Rottal-Inn) und dem oberbayerischen Pirach (Landkreis Altötting) ein. Ziel der Baumaßnahme ist es, die Stromversorgung des Bayerischen Chemie-dreiecks weiterhin sicherzustellen und den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung zu tragen, die sich durch die Umsetzung der Energiewende – beispielsweise durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.
Nach den Planungen der TenneT TSO GmbH soll die neue 380-kV-Leitung die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Pirach und Tann/Zeilarn ersetzen und einen anderen Trassenverlauf als die bisherige 220-kV-Leitung erhalten. Die neue Trasse soll im Süden am Umspannwerk Pirach beginnen und im Norden im Gemeindedreieck von Tann, Wurmannsquick und Zeilarn an die bereits genehmigte Leitung Altheim – St. Peter angebunden werden, die vom Raum Landshut in Richtung Simbach am Inn verläuft. Die geplante neue Trasse verläuft durch Burgkirchen an der Alz, Mehring, Emmerting, Marktl, Neuötting, Erlbach, Wurmannsquick und Zeilarn. Auf einem rund acht Kilometer langen Teilabschnitt im Bereich zwischen Pirach und Burghausen soll außerdem auf dem Mastgestänge eine 110-kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt werden.
Die Planunterlagen können ab dem 24. Juni 2025 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 6. August 2025 – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Bauvorhaben in der Verwaltungsgemeinschaft Reischach (für die Gemeinde Erlbach), in der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting (für die Gemeinden Emmerting und Mehring), in der Verwaltungsgemeinschaft Marktl und Stammham (für die Gemeinde Marktl), in der Verwaltungsgemeinschaft Tann-Reut (für die Gemeinde Tann), im Markt Wurmannsquick, in den Gemeinden Burgkirchen an der Alz und Zeilarn, in den Städten Simbach am Inn, Burghausen und Neuötting oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich von der Maßnahme betroffen ist. Darüber hinaus werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.