Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 028 vom 13.06.2025

Geplante Erneuerung der 110-kV-Leitung zwischen Töging und Pirach

Auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken in Töging am Inn und Burgkirchen an der Alz (Ortsteil Pirach) ein. Die Planungen sehen vor, die bestehenden 74 Masten auf der insgesamt 18,4 Kilometer langen, 1949 errichteten Trasse standortgleich zu erneuern. Außerdem sollen die derzeitigen Leiterseile gegen sogenannte Zweierbündel ausgetauscht werden, die bei Freileitungen eingesetzt werden, um Leitungsverluste bei der Energieübertragung zu minimieren. Weiterhin soll auf dem gesamten Bauabschnitt das Blitzschutzseil erneuert werden.    

Die neuen Masten sind entsprechend dem Stand der Technik im Vergleich zu den bestehenden etwas höher geplant, sodass auch die Abstände der Leiterseile zum Boden sowie zu Infrastrukturen und Erholungsflächen künftig etwas größer sein sollen. Insgesamt verfolgt der Neubau das Ziel, ausreichende Übertragungskapazitäten zu gewährleisten und den prognostizierten Leistungsbedarf in der Region zu decken.

Die Planunterlagen können ab dem 17. Juni 2025 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg öffentlich eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden einmonatigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 18. August 2025 – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den Gemeinden Burgkirchen an der Alz und Teising, dem Markt Tüßling, der Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen für die Gemeinde Kastl, den Städten Altötting und Töging am Inn oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.