Geplante Verkehrsentlastung für Garmisch-Partenkirchen
Nr. 021 vom 02.05.2025
Planfeststellungsverfahren zum Bau des Wanktunnels eingeleitet
Die Planungen zur weiteren verkehrlichen Entlastung des Markts Garmisch-Partenkirchen nehmen konkretere Formen an: Auf Antrag des Staatlichen Bauamts Weilheim hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Tunnels durch das Wankmassiv östlich der Marktgemeinde eingeleitet. Die Maßnahme umfasst die Verlegung der Bundesstraße B 2 aus dem Ort heraus auf einer Länge von insgesamt knapp 4,9 Kilometern. Ziel dieser Ortsumfahrung ist es, den innerörtlichen Durchgangsverkehr spürbar zu reduzieren.
Nach den Planungen soll der neue Abschnitt der B 2 im Bereich der Brücke über die Bundesstraße B 23 etwa 600 Meter südlich des Tunnels Farchant beginnen und in einem Linksbogen bis zum Nordportal des künftigen Wanktunnels verlaufen, das nördlich des Siedlungsgebiets „Am Brünnl“ liegt. Der Tunnel selbst soll anschließend das Wankmassiv auf einer 3,5 Kilometer langen Strecke durchqueren, bevor die neue B 2 östlich des Ortsteils Anzlesau wieder in die bestehende Trasse mündet.
Die Planunterlagen zum Vorhaben können ab Montag, 5. Mai 2025 einen Monat lang auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/pfv-bundesstrassen-obb eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsphase und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem weiteren Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Straße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht elektronisch ausgelegt. Danach besteht für einen weiteren Monat die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ggf. ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.