Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Nr. 019 vom 28.04.2025
Förderung für Projektideen im Asylbereich
Der Regierung von Oberbayern stehen auch in diesem Jahr Haushaltsmittel zur Verfügung, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu fördern. Mit Hilfe der finanziellen Förderung sollen Angebote für Kinder unterstützt werden, die in Asylunterkünften in Oberbayern leben. Interessierte Projektträger aus dem Regierungsbezirk können sich bis zum 18. Mai 2025 für eine Förderung bewerben.
Möglichen Angeboten und Projektideen sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Sie können sich beispielsweise mit den Themen Bildung, Ernährung und Gesundheit beschäftigen, künstlerische Betätigung unterstützen oder die aktive Freizeitgestaltung der Kinder fördern. Im vergangenen Jahr konnten rund 90.000 Euro für insgesamt acht Vorhaben bewilligt werden, darunter diverse Kunst-, Sport- und Spielprojekte, die an verschiedenen Standorten in ganz Oberbayern erfolgreich durchgeführt wurden.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung von Projekten ist, dass sich die Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dies umfasst die Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (ANKER) einschließlich ihrer Unterkunftsdependancen sowie die von der Regierung betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk.
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können unter anderem an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an soziale Einrichtungen verteilt werden.
Interessierte Projektträger können die Förderanträge zusammen mit den vollständigen Förderbedingungen bis 14. Mai 2025 per E-Mail an: SG14.1-Projektfoerderung-UNKRK@reg-ob.bayern.de anfordern.
Bewerbungsschluss (Posteingang) für die ausgefüllten und unterschriebenen Förderanträge ist Sonntag, 18. Mai 2025.