Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 023 vom 14.05.2024
Zolling: Grünes Licht für Anschluss des Gasmotorenkraftwerks an das Gasnetz
Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA die Errichtung und den Betrieb einer Gasanschlussleitung für das Gasmotorenkraftwerk Zolling 8 (Landkreis Freising) mit Planfeststellungsbeschluss vom 2. Mai 2024 genehmigt.
Die nun genehmigte Anbindung an das bestehende Gasleitungsnetz soll den dauerhaften Betrieb des neuen Gaskraftwerks und damit in erster Linie die Versorgung mit Fernwärme in der Region sicherstellen. Mit einer Wärmeleistung von rund 60 MW soll das Wärmekraftwerk den bestehenden Kohleblock ablösen und gemeinsam mit dem bestehenden Biomasseheizkraftwerk den steigenden Bedarf an Wärme im Großraum Freising auch über den beschlossenen Kohleausstieg hinaus decken. Darüber hinaus soll mit der Erdgasversorgung gewährleistet werden, dass der Kraftwerksbetrieb auch im Falle eines großräumigen Stromausfalls aufrechterhalten werden und die Stromproduktion kurzfristig wiederaufgenommen werden kann (sog. Schwarzstartfähigkeit). Mit der gewonnenen Energie könnten wiederum weitere Kraftwerke in der Umgebung angetrieben und somit das gesamte Stromnetz wiederaufgebaut werden.
Der Anschlusspunkt der geplanten Leitung an die bestehende Gashochdruckleitung Forchheim-Finsing befindet sich etwa 250 Meter nordöstlich des Kraftwerksgeländes und östlich der Gemeindestraße zur Siedlung „Am Abersberg“. Von dort aus quert die insgesamt rund 850 Meter lange Leitung mit Kabelschutz-rohren zunächst die Gemeindestraße zu den Anwesen am Abersberg, erstreckt sich weiter in südwestlicher Richtung über landwirtschaftlich genutzte Flächen und kreuzt dann in geschlossener Bauweise die Staatsstraße St2054. Anschlie-ßend verläuft sie parallel zur Staatsstraße und wird aus westlicher Richtung an das Kraftwerksgelände angebunden.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024 auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Zolling, der Gemeinden Zolling und Haag a.d. Amper sowie der Regierung von Oberbayern (https://s.bayern.de/gasanschlussleitung-zolling) zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des vorgenannten Auslegungszeitraums Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.