Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 048 vom 12.11.2024
Grünes Licht für neue Abfahrtsrampe an der A 8
Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern als Vorhabenträgerin hat die Regierung von Oberbayern den Umbau der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck an der A8 München – Ulm mit Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2024 genehmigt. Im Zuge des Vorhabens soll im nordöstlichen Bereich des Verkehrsknotenpunktes eine zusätzliche Abfahrtsrampe gebaut werden, die den von der Autobahn kommenden Verkehr zur Bundesstraße B 471 in Richtung Dachau abfließen lässt.
Bislang müssen Fahrzeuge, die mit Zielrichtung Dachau von der Autobahn abfahren, die bereits bestehende Rampe im nördlichen Bereich der Anschlussstelle nutzen und über eine Ampelschaltung nach links abbiegen, um auf die Bundesstraße nach Dachau zu gelangen. Die neue Abfahrtsrampe, die einschließlich der Aus- und Einfahrtsstreifen mit einer Gesamtlänge von rund 865 Metern geplant ist, würde als Direktverbindung diesen Abbiegevorgang überflüssig machen. Damit wären auch die aktuell vorhandenen Ampelanlagen zur Steuerung der Verkehrsströme in Richtung Dachau nicht mehr erforderlich.
Der geplante Umbau der Anschlussstelle soll für eine spürbare Entlastung des Verkehrsknotens sorgen und gewährleisten, dass der weiträumige Verkehr auf der A 8 und der B 471 als wichtigen Bundesfernstraßenverbindungen noch sicherer und flüssiger fließen kann.
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 18 Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Demnach sollen zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von knapp 1,3 Hektar durchgeführt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Gemeinde Bergkirchen und der Stadt Olching zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist zudem ab 18.11.2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfb-strassenrecht-obb abrufbar.
Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.