Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 015 vom 08.04.2024

Geplanter Bau der Ortsumgehung Habach

Auf Antrag des Staatlichen Bauamts Weilheim hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Ortsumgehung östlich von Habach (Landkreis Weilheim-Schongau) eingeleitet. Mit der Maßnahme soll insbesondere der Durchgangsverkehr in den Orten Habach und Dürnhausen reduziert werden. Geplant ist der Bau einer rund 450 Meter langen Spange von der Bundesstraße 472 bis zur Staatsstraße 2038. Der Ausbau soll im Süden am bereits 2017 fertiggestellten Kreisverkehr bei Obermühle beginnen und im Norden etwa 250 Meter westlich der Kratzlmühle enden.

Die Planunterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Habach einen Monat lang öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zur Auslegung und zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, gibt die Gemeinde Habach ortsüblich bekannt. Darüber hinaus sind die Unterlagen ab dem 10. April 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfv-ou-habach abrufbar.
 
Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der auslegenden Gemeinde oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Hinweise zum Ablauf eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Staatsstraße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Danach besteht für weitere zwei Wochen die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.