Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 008 vom 20.02.2024

Landkreis Miesbach: Grünes Licht für den Ausbau der B 472 bei Waakirchen

Die Regierung von Oberbayern hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 7. Februar 2024 den Ausbau der Bundesstraße B 472 (Miesbacher Straße) zwischen Waakirchen und dem Kreisverkehr Kammerloh genehmigt. Für einen sicheren und reibungslosen Verkehr auf diesem rund 600 Meter langen Streckenabschnitt sollen die Straße verbreitert, ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut und auf der südlichen Seite ein Geh- und Radweg befestigt werden. Zudem soll der unfallträchtige Knotenpunkt auf Höhe der Glückaufstraße durch den Bau einer Linksabbiegerspur und einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer entschärft werden.

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die privaten Einwendungen und Stellungnahmen betroffener Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie anerkannten Vereinigungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dazu wurden insbesondere Auflagen und Bestimmungen zu Natur- und Landschaftsschutz sowie zu agrarstrukturellen Belangen festgelegt. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer rund 2900 Quadratmeter großen Fläche ausgeglichen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden als nächstes in den Gemeinden Waakirchen und Warngau für zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Der genaue Zeitraum und Ort der Auslegung wird von den Gemeinden öffentlich bekannt gegeben. Der Planfeststellungsbeschluss ist außerdem ab 19. Februar 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/b472-waakirchen abrufbar.

Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.